Rosenheim – Per Stadtratsbeschluss steht die Satzung für den Bebauungsplan 189 Innstraße Nord. Ziel ist eine Aufwertung der Innstraße als „östlicher Stadteingang“ und die Stärkung dort angesiedelter Dienstleister, des Einzelhandels und der Wohnfunktion. Der Bebauungsplan ist im Amtsblatt vom 15. Februar veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Alle Unterlagen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt einsehbar. Für Auskünfte ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 08031/3651641 erforderlich. Zudem ist der Bebauungsplan samt Begründung auf der Homepage www.rosenheim.de abrufbar.