Mit Liebesdiensten zu gut verdient

Zusätzlich zur Geldstrafe muss die Angeklagte noch 12000 Euro zurückzahlen. Foto dpa

Zusätzlich zur Geldstrafe muss die Angeklagte noch 12000 Euro zurückzahlen. Foto dpa

Ehemalige Prostituierte legt Einspruch gegen angedrohte Haftstrafe ein

von Theo Auer

Rosenheim – Mit den Worten „Höchste Zeit, dieses Verfahren zu Ende zu bringen“ erklärte sich Richterin Melanie Bartschat vom Amtsgericht Rosenheim mit dem Antrag der Verteidigung einverstanden, die Geldstrafe gegen eine ehemalige Prostituierte auf 4500 Euro festzusetzen. Hintergrund des Verfahrens w

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Samstag, 20. September 2025

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