Mit Liebesdiensten zu gut verdient

von Redaktion

Ehemalige Prostituierte legt Einspruch gegen angedrohte Haftstrafe ein

Rosenheim – Mit den Worten „Höchste Zeit, dieses Verfahren zu Ende zu bringen“ erklärte sich Richterin Melanie Bartschat vom Amtsgericht Rosenheim mit dem Antrag der Verteidigung einverstanden, die Geldstrafe gegen eine ehemalige Prostituierte auf 4500 Euro festzusetzen. Hintergrund des Verfahrens war, dass die Ermittler im Zuge des Strafverfahrens gegen ihren Ehemann im Jahre 2016 auf heftige Ungereimtheiten zwischen dem aufwendigen Lebensstil und dem angegebenen Einkommen der damals als Prostituierten tätigen 35-jährigen Ehefrau stießen.

Mit dem – von ihr angegebenen – Einkommen des Partners ließ sich dies auch nicht vereinbaren, denn der hatte im gleichen Zeitraum angeblich nur ein Arbeitslosengeld von etwa 700 Euro monatlich bezogen.

In Wahrheit hatte sie über Jahre hinweg ein Einkommen von 7000 bis 10000 Euro Euro monatlich. Auch ihre Einlassung bei ihrem Verfahren im Juni 2021, sie habe von Stammkunden in dieser Zeit Darlehen bezogen, welche sie in der Folge „abarbeitete“, konnte weder belegt noch bewiesen werden. Mehrfach musste das Verfahren ausgesetzt werden (wir berichteten), weil die Ermittlungen bei der Krankenkasse aufwendig und zeitraubend waren.

Schlussendlich wurde der Frau vom Gericht ein Strafbefehl übermittelt, in dem sie mit einer Strafe von zehn Monaten Haft belegt wurde. Zwar sollte diese zur Bewährung ausgesetzt werden, doch legten die Rechtsanwälte Dr. Markus Frank und Andreas Müller dagegen Einspruch ein. So wurde der Fall noch einmal öffentlich verhandelt. In einem Rechtsgespräch erklärten die Verteidiger, dass ihre Mandantin in der Sache geständig sei. Der erhobene Einspruch ziele lediglich darauf ab, statt einer Haftstrafe eine Geldstrafe zu erreichen.

Die Angeklagte berichtete, dass sie nun nicht mehr in ihrem früheren Gewerbe tätig sei. Vielmehr wolle sie mit ihrem Ehemann, der demnächst aus dem Gefängnis entlassen werde, einem normalen bürgerlichen Beruf nachgehen. Insgesamt seien in der Zwischenzeit ihrer beider Schulden auf einen Betrag um die 60000 Euro angewachsen. Der Staatsanwalt beklagte in seinem Schlussvortrag, dass sie sich während ihrer Tätigkeit als Prostituierte gegenüber der Krankenkasse als „Härtefall“ im untersten Bereich eingestuft hatte, während eine Höchstbemessung angebracht gewesen wäre. Zumindest eine spürbare Geldstrafe sei hier notwendig. Er beantragte eine Geldstrafe von 5250 Euro. Daneben sei selbstverständlich die damals ersparte Summe von knapp 12000 Euro als Wertersatz einzuziehen.

Die Verteidiger verwiesen auf den hohen Wert des Geständnisses und erklärten in ihrem Antrag, dass eine Strafe von 4500 Euro ausreichend sei, zumal die Erbringung des Wertersatzes ebenfalls eine hohe Belastung darstelle.Theo Auer

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