Verfahren um „Spielgeld“
Das Spielgeld, das aus Versehen bei der Bank eingezahlt werden sollte, war nach Angaben des Angeklagten nur bei einer privaten Pokerrunde eingesetzt worden.Foto dpa
Unternehmer (40) landet wegen Versehen vor Gericht
Rosenheim – Der Betreiber (40) eines Spielcasinos in Rosenheim musste sich jetzt in Rosenheim vor Gericht verantworten, nachdem Spielgeld aus seinem Besitz bei einer Rosenheimer Bank einbezahlt worden war. Dabei hatte das Gericht das Verfahren in einem ersten Durchgang bereits eingestellt.