Rosenheim – Ihre Aggressionsausbrüche brachten der 20-Jährigen bereits eine Menge Ärger ein. Zuletzt war die wegen Beleidigung, Bedrohung und Diebstahl vorgeahndete junge Frau, 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem einwöchigen Dauerarrest und 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Doch noch vor diesem Urteilsspruch geriet die Rosenheimerin erneut mit dem Gesetz in Konflikt.
Umfassendes
Geständnis
Am 10. August eskalierte in einem Rosenheimer Parkhaus eine Auseinandersetzung mit einer 19-jährigen Stephanskirchenerin. Laut Anklage schlug die Rosenheimerin unvermittelt auf ihre Kontrahentin ein, zog sie an den Haaren, schubste sie auf den Boden und verpasste ihr mindestens einen Fußtritt in den Rücken. Anschließend setzte sich die körperlich überlegene Angeklagte auf die Geschädigte, schlug ihr mit der flachen Hand und der Faust ins Gesicht und würgte sie für mehrere Sekunden. Zudem entriss die Angeklagte der Geschädigten ihr Handy und schleuderte es zu Boden.
Die Stephanskirchenerin zog sich bei dieser Attacke Schürfwunden und Prellungen am ganzen Körper zu. Am Handy entstand ein Sachschaden von 600 Euro. Die Angeklagte räumte den Tatvorwurf nach einem Rechtsgespräch und dem Hinweis, dass bis zur Hörung weiterer Zeugen wegen Verdunklungsgefahr auch Untersuchungshaft drohen könnte, ein.
Große Reue zeigte sie jedoch nicht. Demnach war der Streit zwischen den beiden jungen Frauen, die bis dahin der gleichen Clique angehörten, wegen Eifersüchteleien und eines Handyvideos, schon einen Tag vorher entbrannt. Das belegten die Chatverläufe und Sprachnachrichten, mit denen sich die Rosenheimerin und die Stephanskirchenerin gegenseitig beschimpften und bedrohten. In ihren Schimpftiraden hatten sich die beiden Frauen tatsächlich nichts geschenkt.
Anschließend sollte es in Anwesenheit von zwei weiteren Freundinnen im Parkhaus zu einer Aussprache kommen. Doch die Situation sei schon bei ihrem Eintreffen völlig außer Kontrolle geraten, sagte die Stephanskirchenerin. Die Angeklagte habe sie sofort attackiert. Sie habe um Hilfe gerufen, die Angeklagte habe erst von ihr abgelassen, als eine Frau das Parkhaus betreten habe.
Anschließend habe sie die Polizei gerufen, ihre damaligen Freundinnen hätten ihr davon abgeraten. In der Folge habe es vonseiten der Angeklagten und deren Umfeld Bemühungen gegeben, den Vorfall außergerichtlich zu bereinigen und auch Vorhaltungen, „dass mir keiner glauben würde und ich die Schläge verdient hätte“, sagte die Geschädigte.
Laut Jugendgerichtshilfe hatten die Aggressionsausbrüche der Angeklagten bereits rechtliche Folgen und schädliche Neigungen seien bisher nicht auszuschließen. Während ihres Arrests im Dezember habe die 20-Jährige ihr Verhalten jedoch scheinbar reflektiert und erkannt, dass eine Therapie der einzige Weg sei, ihr Leben in den Griff zu bekommen. Aufgrund einer schwierigen familiären Situation und Reifeverzögerungen sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
Der Anklagevertreter folgte dem Ahndungsvorschlag und forderte unter Einbeziehung des Urteils aus 2021 eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, eine Geldauflage von 1500 Euro und eine Antiaggressionstherapie. Verteidiger Maximilian Hoh verwies auf den Wert des Geständnisses, das das Beweisverfahren erheblich verschlankt habe. Es habe erhebliche gegenseitige Beleidigungen gegeben und die Geschädigte habe durch ihre Provokationen zur Eskalation beigetragen. Daher seien eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und eine Geldauflage von 500 Euro ausreichend.
Strafbemessung
mit Augenmaß
Das Jugendschöffengericht ging mit seinem Strafmaß den Mittelweg. Die Angeklagte habe ein hohes Aggressionspotenzial und es sei nicht ihr Verdienst, dass es zu keinen erheblicheren Verletzungen gekommen sei. Es habe keinen Anlass gegeben, der die Tat der Angeklagten rechtfertigen könne, aber es gebe Hoffnung, dass sie ihr Verhalten zwischenzeitlich reflektiert habe, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Dombrowski.