Pösling bleibt „Dorfgebiet“
Genehmigung durch Regierung – Einsicht in die Unterlagen
Rosenheim – Die Regierung von Oberbayern hat die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ in der Fassung vom 30. September 2020 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 10 der Stadt ist diese Änderung wirksam geworden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die bebauten F