Rosenheim – Die Regierung von Oberbayern hat die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ in der Fassung vom 30. September 2020 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 10 der Stadt ist diese Änderung wirksam geworden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die bebauten Flächen des Ortsteils Pösling inklusive Arrondierungsflächen. Die Änderung soll den gesamten Siedlungsbereichs Pösling als „Dorfgebiet“ darstellen und die unmittelbare Umgebung als „Flächen mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild“ abbilden. Alle Unterlagen sind im Stadtplanungsamt und im Internet unter der Adresse www.rosenheim.de einsehbar.