Rosenheim – Weil es einen Nachbarn in Rosenheim erst verbal, dann körperlich angegangen haben soll, musste sich jetzt in Rosenheim ein Brüderpaar vor dem Schöffengericht verantworten.
Eigentlich wäre dieser Fall gar keine Angelegenheit für das Schöffengericht gewesen: Laut Anklage hatte das Brüderpaar am 26. Juni 2021 einen türkischen Nachbarn in der Endorferau beleidigt und geschlagen. Weil aber beide bereits mehrere einschlägige Vorstrafen aufzuweisen hatten, sich einer sogar unter Führungsaufsicht befand, würde eine mögliche Strafe die Strafgewalt eines Einzelrichters übersteigen, sodass nunmehr das Schöffengericht für zuständig erklärt wurde. Dieses kann Strafen bis zu vier Jahren Haft aussprechen.
Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Harald Baumgärtl und Andreas Leicher, wendeten bereits zu Beginn der Verhandlung ein, dass es sich hier nicht um eine Körperverletzung, sondern um eine berechtigte Notwehr gehandelt habe, der ältere der Brüder gar nicht in diese Auseinandersetzung involviert gewesen sei. Vielmehr habe es sich um einen Racheakt des angeblichen Tatopfers gehandelt. Der jüngere, ein 22-jähriger Mann, habe nämlich vor einiger Zeit in einem Ehestreit des Türken eingegriffen und dessen Verurteilung wegen häuslicher Gewalt verursacht. Dies habe wohl die Attacke des angeblichen Tatopfers ausgelöst, wogegen sich der Angeklagte mit einem Faustschlag zur Wehr gesetzt habe. Das angebliche Tatopfer ist ebenfalls einschlägig gerichtsbekannt.
Die Verteidiger benannten nun zwei unabhängige Entlastungszeugen, die den Vorfall beobachtet haben sollen, aber erst in der vorangegangenen Woche bekannt geworden seien. Die Verteidiger beantragten daher, dass diese gehört werden müssten. Die Staatsanwaltschaft wendete sich nicht dagegen. So beschloss das Gericht, dass diese Zeugen ebenfalls gehört werden müssten, und setzte bis dahin das Verfahren aus.