Gewalt-Billigung ist „keine Meinungsfreiheit“

In seinem Kanal beim Messangerdienst Telegram hatte der Angeklagte (58) die Textpassagen veröffentlicht, die jetzt zur Anklage geführt hatten. Foto dpa

In seinem Kanal beim Messangerdienst Telegram hatte der Angeklagte (58) die Textpassagen veröffentlicht, die jetzt zur Anklage geführt hatten. Foto dpa

58-jähriger sympathisiert auf Telegram mit Gewalt gegen Verfassungsrichter – Urteil gefallen

Von Theo Auer

Rosenheim – Weil er auf seinem Telegram-Kanal die Anwendung von Gewalt gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als „in seinem Sinne“ bezeichnete, musste sich jetzt ein 58-jähriger Rosenheimer vor dem Amtsgericht verantworten. Auffällig geworden war der Mann bereits früher, als er Polizis

Freitag, 3. Juli 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.