Gewalt-Billigung ist „keine Meinungsfreiheit“
In seinem Kanal beim Messangerdienst Telegram hatte der Angeklagte (58) die Textpassagen veröffentlicht, die jetzt zur Anklage geführt hatten. Foto dpa
58-jähriger sympathisiert auf Telegram mit Gewalt gegen Verfassungsrichter – Urteil gefallen
Rosenheim – Weil er auf seinem Telegram-Kanal die Anwendung von Gewalt gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als „in seinem Sinne“ bezeichnete, musste sich jetzt ein 58-jähriger Rosenheimer vor dem Amtsgericht verantworten. Auffällig geworden war der Mann bereits früher, als er Polizis