Rosenheim – Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25. Mai wird für die Münchener Straße 9a kein Bebauungsplan aufgestellt. Ziele waren die Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen und die Sicherung der Gehwegverbindung auf den Flurnummern 511 sowie 511/2 der Gemarkung Rosenheim. Ersteres wurde als ausreichend erachtet. Die Sicherung der Gehwegverbindung kann auf kommunalem Grund erfolgen.