Rosenheim – Weil er in eine Apotheke eingebrochen war, um seine Drogensucht zu befriedigen, musste sich jetzt ein 37-jähriger Rosenheimer vor Gericht verantworten. Im Zentrum der Verhandlung stand dabei die Frage, ob der Angeklagte erneut die Möglichkeit bekommen solle, seine Abhängigkeit mittels einer Therapie in den Griff zu bekommen.
Handgemenge
mit der Polizei
Forsch trat der 37-jährige Angeklagte aus Rosenheim jetzt beim Schöffengericht in Rosenheim auf. Er regte sich vor allem darüber auf, dass er im Haftraum der Polizei ein blaues Auge davongetragen hatte. Dass er sich allerdings heftigst dagegen gewehrt hatte, im Haftraum – wie vorgeschrieben – seine Kleidung abzulegen, dass er nach den Beamten getreten hatte und dass er nur unter dem Einsatz aller Kräfte von den Beamten ruhiggestellt werden konnte, das vergaß er allerdings zu erwähnen.
Dass er wegen eines Einbruches am helllichten Tag in eine Apotheke festgenommen wurde, das tat er mit einem Nebensatz ab. Der Tatnachweis war problemlos zu führen. In seiner Tasche befand sich eine Vielzahl von Rezeptscheinen, die er dort entwendet hatte. Außerdem hatte ihn ein Passant beobachtet, als er durch die aufgedrückte Türe auf die Straße gekrochen war. Darüber hinaus hatte ihn der Zeuge auch noch fotografiert.
Mit sechs Jahren war er aus Kirgisien nach Deutschland gekommen, hier aber nach eigenen Angaben nie wirklich angekommen. Bereits in der Schule renitent, begann er schon mit 14 Jahren Drogen zu nehmen, was er mit nur kurzen Unterbrechungen nach mehreren Therapien sein Leben lang getan hat. Die 17 eingetragenen Vorstrafen im Bundeszentralregister sprechen eine deutliche Sprache.
Vor Gericht gab er an, am Vormittag des 20. Februar 2022 mehrere verschiedene Benzodiazepin-Präparate eingenommen zu haben, die zu partiellem Gedächtnisverlust führen können. So behauptete er dann auch, sich an den Einbruch aufgrund des Drogenkonsums überhaupt nicht mehr erinnern zu können. Anhand der Blutuntersuchung konnten derartige Stoffe aber überhaupt nicht nachgewiesen werden. Wohl aber Kokain- und Cannabis-Rückstände. Auch bestritt er, eine Woche zuvor in einem Kaufhaus in der Rosenheimer Innenstadt eine Flasche Parfüm entwendet zu haben. Angeblich hatte ihm der Kaufhausdetektiv, der ihn erwischt hatte, diese böswillig untergeschoben.
Der psychiatrisch-forensische Gutachter, Professor Michael Soyka, bestätigte ihm, dass er am 20. Februar wohl unter Drogen gestanden habe, eine verminderte Schuldfähigkeit hier nicht auszuschließen sei. Nicht aber bei dem Diebstahl am 14. Februar.
Insbesondere war festzustellen, ob der Angeklagte nochmals einem Maßregelvollzug zur Therapie in einer geschlossenen Anstalt unterzogen werden könne. Einerseits seien die bisherigen Maßnahmen bislang erfolglos gewesen. Andererseits sei der Proband wirklich therapiewillig und habe die vorhergehende Therapie 2017/18 durchaus erfolgreich beendet. Er sei im Anschluss zumindest eine gewisse Zeit drogenfrei gewesen. Er könne deshalb eine erfolgreiche Therapie nicht von vorne herein ablehnen.
Das sah der Staatsanwalt anders. Zum einen sah er beim Angeklagten keinerlei Einsicht. Im Gegenteil, immer seien andere Personen oder die Umstände schuld an seinen Schwierigkeiten gewesen. Zum Zweiten könne er den enormen Kostenaufwand für eine neuerliche Therapie mit derart geringen Erfolgsaussichten nicht befürworten. Er lehnte daher eine Unterbringung ab und beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse, hielt die Tat wegen des geringen Schadens für einen minder schweren Fall und sah eine Therapie-Unterbringung durchaus als erfolgsversprechend an. Einen eigenen Strafantrag stellte er nicht. Der Angeklagte selber hoffte auf eine Bewährungsstrafe und eine Therapie in einer offenen Einrichtung: „Wenn Sie mich einsperren, zerstören Sie mein Leben“, gab er den Richtern vor der Urteilsfindung mit auf den Weg.
Zu Entscheidung
„durchgerungen“
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat verhängte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Längerer Überlegung bedurfte die Frage, ob der Angeklagte erneut eine Therapie machen solle. „Dieses Gericht ist weit davon entfernt, Ihr Leben zu zerstören, das haben Sie ganz alleine geschafft“, sagte Bartschat in Richtung des Angeklagten. Das Gericht habe sich dennoch „dazu durchgerungen, Ihnen eine solche Chance nochmals zu gewähren“.