Vom Gefängnis ins Gefängnis

Zweieinhalb Jahre, so lange muss ein Mann hinter Gitter, der im Namen anderer Menschen Waren in Internet bestellt hatte, um diese zu verkaufen. Foto dpa

Zweieinhalb Jahre, so lange muss ein Mann hinter Gitter, der im Namen anderer Menschen Waren in Internet bestellt hatte, um diese zu verkaufen. Foto dpa

Angeklagter wegen mannigfaltiger Betrügereien im Internet zu Haftstrafe verurteilt

Von Theo Auer

Rosenheim – Aus dem Gefängnis ins Gefängnis – und das, weil er konsequent das Internet für seine unsauberen Geschäfte missbrauchte, nachdem der Lockdown in Salzburg ihn angeblich in die Kriminalität getrieben habe: Zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilte jetzt das Gericht einen 45-jährige

Montag, 27. April 2026

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