Rosenheim – Aus dem Gefängnis ins Gefängnis – und das, weil er konsequent das Internet für seine unsauberen Geschäfte missbrauchte, nachdem der Lockdown in Salzburg ihn angeblich in die Kriminalität getrieben habe: Zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilte jetzt das Gericht einen 45-jährigen Mann. Zum Verhängnis wurde dem Mann seine lange Liste an Vorstrafen.
Aus Österreich ausgeliefert
Nachdem der Mann bereits in Salzburg wegen Betruges zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, wurde er nach der Verbüßung dieser Strafe sofort nach Deutschland ausgeliefert, wo Justitia schon auf ihn wartete. Auch hier hatte er das Internet zum gewerbsmäßigen Betrug benutzt.
Zunächst war der Mann als Angestellter in Salzburg tätig gewesen. Mit dem Lockdown 2020 wurde er dort entlassen und verlor gleichzeitig seine Unterkunft. Weil er in Österreich kein Anrecht auf Arbeitslosengeld erworben hatte, zog er nach Rosenheim, um dort eine Unterkunft und als deutscher Bürger Sozialhilfe zu bekommen.
Die finanzielle Unterstützung ließ aber auf sich warten. In Rosenheims Nordwesten bezog er ein Zimmer zur Untermiete. Weil er bereits in früheren Jahren im Internet betrügerisch unterwegs gewesen war – und deshalb auch eine Haftstrafe abzusitzen hatte – nutzte er sein Wissen, um erneut im Internet Waren zu bestellen, ohne diese zu bezahlen. Liefern ließ er sie an seine Mitbewohner adressiert. Darüber hinaus bot er auf einer anderen Plattform Waren an, die er gar nicht besaß. Er kassierte die Bezahlung und war nicht in der Lage, die versprochenen Waren zu liefern. Auf einen Haftbefehl aus Österreich hin wurde er Anfang 2021 verhaftet und dorthin ausgeliefert.
Einige Tage danach meldete ihn sein Mitbewohner als vermisst, weil der von der Festnahme des Mannes nicht informiert war. Kurz darauf zeigte er ihn dann seinerseits an – inzwischen waren die Rechnungen für die Waren bei ihm angekommen, die der Angeklagte auf seinen Namen und seine Rechnung gekauft hatte. Insgesamt 14-mal agierte der 45-Jährige auf diese Weise. Er verursachte damit einen Schaden von knapp 6000 Euro.
Mit den Vorwürfen konfrontiert, erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, dass sein Mandant in allen Anklagepunkten geständig sei. Der Mann habe sogar Vergehen eingestanden, die zu der Zeit noch gar nicht bekannt waren. Dies wurde von dem Sachbearbeiter bei der Kriminalpolizei im Zeugenstand bestätigt.
Erschreckend war vor allem die Litanei an Vorstrafen, die die Vorsitzende Richterin am Schöffengericht, Melanie Bartschat, zu verlesen hatte. Seit 1997 hatten sich sage und schreibe 30 Einträge im Bundeszentralregister angesammelt. Immer wieder waren es auch Betrügereien, derer sich der Angeklagte schuldig gemacht hatte. Das war im Wesentlichen für den Staatsanwalt das Argument, ein recht hohes Strafmaß zu fordern. Zwei Jahre und neun Monate, so lautete seine Forderung.
„Überschießendes“ Geständnis
Rechtsanwalt Baumgärtl verwies darauf, dass das umfassende, ja sogar „überschießende“ Geständnis dem Gericht ein langes, aufwendiges Verfahren mit vielen Zeugen erspart habe. Auch er konnte die vielen Vorstrafen nicht in Abrede stellen, erwähnte aber die Notlage, in der sich sein Mandant unverschuldet befunden habe. Auch ihm war klar, dass deshalb eine Strafaussetzung zur Bewährung kaum wahrscheinlich war, wollte diese Möglichkeit bei seinem Strafantrag von zwei Jahren aber nicht völlig außer Acht lassen. Das Schöffengericht verhängte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Wobei die Gewerbsmäßigkeit des Vorgehens und die Vorstrafen das Strafmaß stark beeinflussten. Nun muss der Mann die Suppe auslöffeln, die er anderen eingebrockt hatte. Die Richterin legte ihm nahe, er solle nach seiner Haftentlassung bei Schwierigkeiten nicht wieder in alte Fahrwasser zurückfallen.