von Redaktion

24-jähriger Rosenheimer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen 24-jährigen Rosenheimer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung in zwei Fällen und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Vorahndungen wegen
ähnlicher Delikte

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht fand sich kein Unbekannter ein. Zehn Vorahndungen wegen ähnlich gelagerter Delikte seit 2013 machten deutlich, dass der 24-Jährige seine Aggressionen und auch seinen Alkoholkonsum nicht immer im Griff hat.

Am 15. Juli letzten Jahres geriet der Rosenheimer erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Laut Anklage versuchte er, in der Unterführung am Bahnhof in Rosenheim mit der Faust und mit einer halb gefüllten Bierflasche einen Mitarbeiter der DB-Sicherheit zu schlagen. Zudem soll er den Bahnmitarbeiter und dessen Kollegin wüst beleidigt und auch bedroht haben.

Der Tatvorwurf wurde von den beiden Geschädigten ohne großen Belastungseifer bestätigt. Demnach war die Schwester des Angeklagten, die mit einem Hausverbot belegt ist, von der Wartehalle in die Unterführung gekommen, nachdem bereits der letzte Zug abgefahren sei. Daraufhin sei sie auf ihr Hausverbot und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hingewiesen worden. Die Frau habe die Unterführung schimpfend verlassen und sei kurze Zeit später mit dem Angeklagten und einer weiteren Begleiterin zurückgekommen.

„Wir gehen hier durch“, habe der Angeklagte gesagt und sei mit der erhobenen Faust auf ihn zugekommen. Auch eine der Frauen habe zum Faustschlag ausgeholt, aber er sei den Angreifern entgegengegangen und habe beide Angriffe abwehren können, sagte der 56-jährige Sicherheitsmitarbeiter. Dann habe der Angeklagte mit der Bierflasche ausgeholt und erst ihm und dann seiner Kollegin gedroht: „Provozier mich nicht, sonst hau ich dir die Bierflasche drauf. Ich schlag dich tot.“

Auch diese Angriffe habe er abwehren können. Schließlich hätten die drei Personen den Bahnhofsbereich verlassen. „Ich habe in meinem Beruf schon viel erlebt und auch schon viel einstecken müssen, aber das Verhalten des Angeklagten hat alles Bisherige getoppt“, betonte der 56-Jährige. Er habe das Gefühl gehabt, dass der Angeklagte und eine der Frauen gezielt und gemeinschaftlich auf ihn losgegangen seien.

Der Angeklagte räumte die Beleidigungen und Bedrohungen vollumfänglich ein, bestritt jedoch, handgreiflich geworden zu sein. Er habe nur seiner schwangeren Schwester helfen wollen, die vom Sicherheitsmitarbeiter der Bahn geschubst worden sei. Eine Bierflasche habe er zwar in der Hand gehabt, aber die sei nicht zum Einsatz gekommen. Für die Anklagevertretung hat sich der Tathergang so abgespielt, wie in der Anklage festgehalten. Unter Einbeziehung einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe aus einem Strafbefehl wegen Sachbeschädigung aus 2021 wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kam aufgrund der Vorahndungen nicht in Betracht. Durch den Konsum von Alkohol und die neuerliche Anklage habe er gleich mehrfach gegen bestehende Bewährungsauflagen verstoßen.

Verteidiger Harald Baumgärtl fand dagegen, dass die versuchte gefährliche Körperverletzung im Versuchsstadium steckengeblieben und die Sozialprognose günstig sei. Das zeige der durchwegs positive Bericht der Bewährungshilfe. Sein Mandant sei in einem festen Arbeitsverhältnis und werde demnächst Vater. Deshalb sei eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ausreichend.

Richterin Gruber blieb unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, schloss sich den Ausführungen aber weitgehend an. Ein ausgeführter Schlag mit der Bierflasche sei nicht nachweisbar, der Versuch und das gemeinschaftliche Handeln jedoch schon. Die Tat liege ein Jahr zurück, doch vom Angeklagten gebe es keine Schuldeinsicht oder Reue. Zwischenzeitlich habe er sich noch einen Strafbefehl eingehandelt und trotz Hafterfahrung nichts dazugelernt.

Therapie nicht
angetreten

„Wenn man auf eine Freiheitsstrafe zurennt, hätte ich zumindest im Gerichtssaal eine Entschuldigung bei den Geschädigten erwartet“, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Auch eine auferlegte Therapie habe der Angeklagt nicht angetreten. Es fehle noch an der Einsicht. Es gebe kein Argument für eine Strafaussetzung zur Bewährung. Gruber: „Bisher waren sie Bewährungsversager.“

Haftstrafe für „Bewährungsversager“

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