Kofler informiert über Lieferkettengesetz

von Redaktion

Kinder- und Zwangsarbeit sollen dadurch deutlich vermindert werden

Rosenheim – Dr. Beate Burkl, Vorsitzende des Fördervereins Fairtrade-Stadt Rosenheim, begrüßte die Parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Bärbel Kofler, im Saal des Stadtjugendrings Rosenheim.

Die Traunsteiner SPD-Bundestagsabgeordnete Kofler ist seit 2005 in der Entwicklungspolitik tätig, war jahrelang die entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, von 2016 bis 2021 die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung und ist seit Dezember Parlamentarische Staatssekretärin bei Ministerin Svenja Schulze im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Dritte Bürgermeisterin Gabriele Leicht (SPD) hieß Kofler willkommen und wünschte den Anwesenden einen spannenden Abend zum Thema „Fairen Welthandel stärken – in Rosenheim und Europa: Was bringt uns das Europäische Lieferkettengesetz?“.

Kofler stellte das deutsche Lieferkettengesetz vor, das den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten verbessern soll, wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. 160 Millionen Mädchen und Jungen seien nach aktueller Schätzung vom Kinderhilfswerk Unicef davon betroffen.

„Hierfür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene“, so Kofler.

Mit Blick auf eine europäische Regelung machte Kofler deutlich: „Wir wollen nun auf der Basis der in unterschiedlichen Ländern bereits bestehenden Regelungen zu den Lieferketten das Beste zusammenführen, um eine Richtlinie für starke europaweite Regelungen für Lieferketten zu entwickeln. Ich bin optimistisch, dass uns das in den kommenden Jahren auch gelingen wird“.

In der Diskussion ging es in die Details des ab 2023 geltenden deutschen Lieferkettengesetzes. Auf die Fragen, ob alle Branchen unter das Gesetz fallen, antwortete Kofler zustimmend. Wenig Verständnis fand die für das erste Jahr geltende Regelung, dass nur Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigen unter das Gesetz fallen. Kofler erläuterte, dass ab dem zweiten Jahr die Grenze auf 1000 Beschäftigte fallen werde.

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