Rosenheim – Um möglichen Nachbarschaftskonflikten vorzubeugen, gilt im Rosenheimer Stadtgebiet eine Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Darin ist geregelt, wann lärmintensive Gartenarbeiten oder ruhestörende Hausarbeiten zu tätigen sind. Unter diese fallen das Hämmern und Bohren in der Wohnung, das Holzsägen oder -hacken im Garten sowie das Rasenmähen. Beim Rasenmäher spielt der Antrieb des Gerätes keine Rolle. Diese Arbeiten dürfen in der Sommerzeit von Ende März bis Ende Oktober, Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 19 Uhr, an Samstagen von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr erledigt werden. Für die Winterzeit gelten nach Angaben der Stadtverwaltung andere Zeiten. „Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden“, so Pressesprecher Christian Schwalm. Die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung ist unter www.rosenheim.de einzusehen.