Rosenheim – Per Stadtratsbeschluss vom 27. Juli dieses Jahres wird die geltende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Schönau in Rosenheim verlängert. Mit der Veröffentlichung im Rosenheimer Amtsblatt 21 vom 2. August 2022 ist diese nach Angaben der Stadtverwaltung rechtsverbindlich. Die Bekanntmachung ist auf der Webseite www.rosenheim.de abrufbar. Für eine persönliche Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung mit dem Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 08031/ 3651641 erforderlich.