Rosenheim – Um die Plünderung der Bodendenkmäler durch sogenannte Raubgräber zu beenden, hat das bayerische Kabinett beschlossen, das Denkmalschutzgesetz zu ändern und ein sogenanntes Schatzregal einzuführen. Damit ist der Einsatz von Metalldetektoren auf Flächen von ausgewiesenen Bodendenkmälern künftig verboten. Im Interview mit den OVB-Heimatzeitungen nimmt Stadtheimatpfleger Helmut Cybulska zu den neuen Regeln Stellung.
Wie wichtig ist die Änderung des Denkmalschutzgesetzes?
Die Hauptintention der Gesetzesänderung, Bodendenkmäler besser zu schützen, kann nur begrüßt werden.
Der Beschluss sieht vor, dass die archäologischen Schätze künftig nach Möglichkeit in der Region des Fundortes bleiben. Wie wichtig wäre das für eine Stadt wie Rosenheim?
Dieses weitere Ziel der Gesetzesänderung stärkt das Bewusstsein für die regionale Geschichte, stärkt die regionale Identität. Wertvolle archäologische Funde auch in der Stadt, zum Beispiel im Städtischen Museum Rosenheim, präsentieren zu können, sollte selbstverständlich sein. Diesem Anspruch wird die Gesetzesänderung gerecht.
Ein Grund für die Änderung des Gesetzes war unter anderem der sogenannte Grabungstourismus. So sollen auf Feldern und Äckern in Bayern mittlerweile doppelt so viele Sondengänger unterwegs sein wie noch vor 15 Jahren. Ein Problem, das Sie auch in Rosenheim beobachten können?
Nicht angemeldete Sondengänger, also der sogenannte Grabungstourismus, kommen in der Stadt so gut wie nicht vor. Grund dafür mag sein, dass sich die relevanten Bereiche möglicher Bodendenkmäler entweder im bebauten Bereich der Innenstadt oder in doch übersichtlichen beziehungsweise gut einsehbaren Flächen im Norden der Stadt befinden.
In den letzten 20 Jahren hat nur einmal ein Sondengänger eine Sondererlaubnis für das Sondengehen beantragt. In Abstimmung und nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird eine solche Erlaubnis zum Graben für privates Suchen allerdings grundsätzlich nicht erteilt.
Interview: Anna Heise