Zum Bericht „Verwaltung will gegen Autoposer vorgehen und einige Straßen in der Nacht sperren“ (Lokalteil):
Ich habe Verständnis für Herrn Crombach, allerdings wird eine Straßensperrung das Lärmproblem mit den Posern nicht lösen, sondern nur verschieben. Solange seitens der Politik und der Polizei kein wirkliches Interesse an einer Lösung dieses Problems besteht, wird sich an der Situation nichts ändern. Dabei gibt es viele offene Fragen: Wie können Fahrzeuge und Zubehörteile eine Zulassung bekommen, die ein Fahrzeug lauter machen als technisch notwendig? Warum werden nicht mehr Kontrollen durchgeführt und Fahrzeuge, die in unzulässiger Weise verändert wurden, konsequent aus dem Verkehr gezogen? Warum werden bestehende Gesetze nicht angewendet und umgesetzt? Zur Erinnerung: Paragraf 30 der StVO besagt: (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden. (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können. Die Täter sitzen meist in ihren Fahrzeugen (oder tragen einen Helm), während ihre Opfer, dem von ihnen verursachten Lärm, viel direkter ausgesetzt sind. Von welchen Erfahrungen könnten Müttern mit kleinen Kindern berichten – oder Menschen mit Kriegserlebnissen? All das wird in dieser Diskussion kaum berücksichtigt. Es liegt an allen Verantwortlichen, dieses Problem zu lösen. Eine Straßensperrung verspricht zwar eine schnelle, aber eben nur eine vorübergehende und örtlich begrenzte Lösung und betrifft viele Verkehrsteilnehmer. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Aktion sein.
Hugo Huber
Söchtenau