Unordnung bei der Anordnung

von Redaktion

Polizei kann Durchfahrtsverbot aus kuriosem Grund bislang nicht kontrollieren

Rosenheim – Seit dem 31. August gilt rund um den Salingarten ein nächtliches Durchfahrtsverbot. Das hatte die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (wir berichteten). Doch Polizeikontrollen hat es bisher noch nicht gegeben – weil eine entsprechende Anordnung der Stadt gefehlt hat.

Hotel-Gäste
beschweren sich

Eigentlich dachte Andreas Crombach, dass mit den Schildern, die auf das nächtliche Durchfahrtsverbot hinweisen, alles besser wird. Doch in den vergangenen Tagen haben sich bei dem Manager des Parkhotels Crombach gleich zwei Gäste über den Lärm auf der Straße beschwert. „Natürlich weiß ich nicht, ob es sich dabei um die Autoposer gehandelt hat oder um Menschen, die Krach gemacht haben“, sagt Crombach.

Zumindest Erstere haben in der Vergangenheit, wie berichtet, immer wieder für Unmut bei seinen Hotelgästen gesorgt. Aus diesem Grund hatte der Manager, gemeinsam mit Joachim Ess, der als Hoteldirektor im Tryp bei Wyndham Rosenheim arbeitet, das Gespräch mit Oberbürgermeister Andreas März gesucht. Ihre Forderung: Ein nächtliches Durchfahrtsverbot, von 22 bis 6 Uhr, für einen Teil der Innenstadt.

Weil auch die Stadt auf die wiederholten Beschwerden über die „Autoposerszene“ reagieren wollte, die – so heißt es in einer Pressemitteilung – wiederholt für nächtliche Ruhestörungen und Sicherheitsgefährdungen gesorgt hatte, setzen sie am Mittwoch, 31. August, ein nächtliches Durchfahrtsverbot rund um den Salingarten um. „Die Rosenheimer Polizei wird das Durchfahrtsverbot verstärkt kontrollieren“, teilte die Stadt am 30. August mit.

Doch passiert ist seitdem nichts. Zwar wurden die Schilder am 31. August angebracht. Kontrollen hat es laut Polizei jedoch keine gegeben. Denn um das Verbot zu kontrollieren, benötigen die Beamten eine verkehrsrechtliche Anordnung. Doch genau die fehlte bis jetzt. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde die verkehrsrechtliche Anordnung erst am 5. September der PI Rosenheim zugestellt“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit.

Die Anordnung selbst gebe es jedoch bereits seit dem 29. August. Das bestätigt auch die Regierung von Oberbayern: „Es liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung vom 29. August 2022 der Stadt Rosenheim vor.“ Diese Anordnung bezieht sich laut Pressesprecher Wolfgang Rupp auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr und erfolgt versuchsweise vorerst für die Dauer von sechs Monaten.

„Ohne die verkehrsrechtliche Anordnung kann die Beschilderung nicht erfolgen“, heißt es seitens eines städtischen Sprechers. Er weist zudem darauf hin, dass es sich bei dem nächtlichen Durchfahrtsverbot, das zwischen der Münchener Straße, Ecke Salinstraße, und der Kufsteiner, Ecke Brixstraße, sowie für das letzte Teilstück der Gillitzerstraße zwischen Herzog-Otto-Straße und Münchener Straße gilt, um einen Verkehrsversuch handelt. Und eben dieser sei am 31. August um 22 Uhr erstmalig in Kraft getreten.

Jetzt kann‘s für die
Polizei losgehen

Nachdem die verkehrsrechtliche Anordnung jetzt auch bei der Rosenheimer Polizei eingegangen ist, steht entsprechenden Kontrollen nichts mehr im Weg. Und der Hoffnung von Andreas Crombach, dass die Beschwerden der Hotelgäste aufgrund des Autoposer-Lärms in Zukunft abnehmen werden.

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