Lange Haft für versuchten Raub

von Redaktion

Vor dem Rosenheimer Schöffengericht ging es um Sex, Geld und Sprachbarrieren

Rosenheim – Etliche Monate bezahlte ein Mann (66) einen anderen Mann mit Geld und Sachwerten für sexuelle Dienste. Weil die Beziehung auf einer geschäftlichen Ebene blieb, beendete der Freier die Beziehung. Der 30-Jährige bat ihn immer wieder erfolglos um Geld.

Einbruch und
Sachbeschädigung

Am 11. März dieses Jahres tauchte der Jüngere erneut vor der Wohnung des Rosenheimers auf. Heftig klopfte er gegen die Terrassenfenster, um Geld zu fordern. Schließlich drückte er gegen das ohnehin beschädigte Fenster, das trotz Gegenwehr des Bewohners dem Druck nicht standhielt. Dabei verletzte sich der 66-Jährige an der Hand und flüchtete schließlich aus der Wohnung. Der Täter stieg dann durch das beschädigte Fenster in die Wohnung ein. Als das Opfer sich zurück wagte, verließ der ungebetene Gast wortlos und ohne weitere Forderung die Wohnung durch den Eingang. Weil der Bedrohte lauthals um Hilfe geschrien hatte, benachrichtigte ein Nachbar die Polizei. Wenig später griff diese den Angeklagten auf und der Ermittlungsrichter erließ gegen ihn Haftbefehl.

Zunächst leugnete der Angeklagte vor dem Schöffengericht Rosenheim, überhaupt in die Wohnung eingestiegen zu sein. Allerdings hatte ihn eine Nachbarin dabei genau beobachtet. Das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Matthias Knoblauch hatte mit weiteren Schwierigkeiten zu kämpfen. Zunächst stellte sich heraus, dass die Dolmetscherin nicht in der Lage war, simultan zu übersetzen. Dem fassungslosen Richter eröffnete sie noch dazu, dass sie lediglich bis elf Uhr Zeit habe und dann weg müsse. Weil der Angeklagte lediglich seine Heimatsprache Tigrinya versteht, musste entweder ein weiterer Dolmetscher gefunden werden, oder das Verfahren zu einem anderen Termin wiederholt werden. Glücklicherweise wurde eine Vertreterin in München ausgemacht, die sich sofort auf den Weg machte. Nach entsprechender Pause wurde das Verfahren nun mit einer anderen Dolmetscherin fortgesetzt.

Aber auch beim Inhalt des Verfahrens gab es Schwierigkeiten. Das Tatopfer wies erhebliche Erinnerungslücken auf. Die Staatsanwaltschaft stützte sich im Wesentlichen lediglich auf die Zeugen aus der Nachbarschaft.

Der Angeklagte, der 2012 nach Deutschland vor dem Militärdienst in Eritrea geflohen war, war nicht nur erheblich vorbestraft, sondern nur wenige Monate vorher aus einer längeren Strafhaft entlassen worden. Dazu stand er unter Führungsaufsicht, was er wohl gar nicht verstanden hatte.

Der forensische Gutachter Prof. Michael Soyka berichtete, dass der Angeklagte wohl uneingeschränkt schuldfähig gewesen sei, der aber zweifellos ohne jegliche Lebensperspektive sei. Eine Therapie im Maßregelvollzug war bereits 2020 erfolglos abgebrochen worden und habe ohne Frage weiterhin keine Erfolgsaussicht.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte fest, dass es sich wohl nicht um gefährliche Körperverletzung gehandelt habe. Fraglos sei es aber ein versuchter schwerer Raub gewesen. Angesichts der vielen einschlägigen Vorstrafen und der hohen Rückfallgeschwindigkeit forderte sie eine Strafe von 27 Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte will
zurück in die Heimat

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, stellte fest, dass der vollendete Einbruch wohl nicht zu bestreiten sei. Jedoch habe es keine aktive Gewalt gegeben. Deshalb könne es mit einer Strafe von zwölf Monaten Haft sein Bewenden haben. Auch sie akzeptierte, dass eine Aussetzung zur Bewährung wohl nicht in Frage käme. Der Angeklagte gestand schließlich, den Einstieg in die Wohnung, indem er dem Plädoyer seiner Verteidigerin zustimmte. Dazu bat er darum, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden, wo er wieder als Hirte leben wolle.

Das Gericht stimmte im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwältin zu und verhängte eine Gefängnisstrafe von 25 Monaten.

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