Harte Strafe für Drogendealer

von Redaktion

22-Jähriger wegen Handels mit Cannabis und Kokain vor Gericht

Rosenheim – Im Rosenheimer Stadtgebiet, genauer gesagt in Happing, aber auch in Bad Aibling und Kolbermoor brachte ein 22-jähriger Slowene aus Rosenheim zwischen Ende Mai 2020 und zum Jahresende 2021 reichlich Kokain und Cannabis unter die Rauschgiftkonsumenten.

Unterbringung
in Entzugsklinik

Die Zweite Hilfsjugendkammer am Landgericht Traunstein mit Richterin Jacqueline Aßbichler verhängte deshalb gegen den Mann, der bei Teilen der Taten noch Heranwachsender war, eine vierjährige Jugendstrafe. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik an.

Der 22-jährige Angeklagte war im Februar 2022 im Zusammenhang mit anderen Ermittlungen festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe und die etwa 18-monatige Therapie in einer Fachklinik angerechnet. Somit entfiel im Urteil ein Teil der Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte, der damals selbst massive Drogenprobleme hatte, verkaufte vor allem Kleinmengen an Drogen. Aber auch vereinzelt bis zu 50 Gramm Kokain und 182 Gramm Marihuana. Die Geschäfte des Slowenen fanden zumeist in den Nachtstunden statt. Der Verkaufspreis je Gramm bewegte sich bei Kokain um die 100 Euro. Mit Cannabis erwirtschaftete der Angeklagte pro Gramm deutlich weniger.

Am Tag der vorläufigen Festnahme stießen Rosenheimer Drogenfahnder auf das Drogenversteck des 22-Jährigen in einer Shisha-Bar in der Stadt. Mehr als 3,3 Kilogramm Marihuana und 13 Gramm Kokaingemisch konnten damals sichergestellt werden.

Die Zweite Hilfsjugendkammer verurteilte den jungen Mann nach dreitägiger Hauptverhandlung Ende vergangener Woche wegen sechsfachen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und einem Fall des unerlaubten Besitzes, jeweils in nicht geringer Menge. Des Weiteren wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 65 Fällen und weiteren Drogendelikten.

Wertersatz in Höhe von 10000 Euro

Zusätzlich muss der Angeklagte nach dem Prinzip „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ einen Wertersatz für die Erträge aus seinen Taten in Höhe von fast 10000 Euro leisten.

Das in der Shisha-Bar beschlagnahmte Rauschgift zog das Gericht ein, ebenso wie das Fahrzeug des 22-Jährigen. Von der Auferlegung der Prozesskosten sah die Kammer ab, wie Vorsitzende Richterin Aßbichler abschließend verkündete.

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