Kolbermoor/Rosenheim – Gewissermaßen ein Dauergast bei Gericht ist ein 39-jähriger Mann aus Kolbermoor, der sich jetzt erneut vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten musste. Dieses Mal präsentierte die Staatsanwaltschaft drei Anklagen mit insgesamt sieben Straftaten, die er allein in den Jahren 2021 und 2022 verübt haben soll. Die Vorwürfe reichten von der sexuellen Belästigung über Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung bis hin zum Diebstahl.
Reifen nach Schaden
einfach ausgetauscht
Als sein Fahrrad am Bahnhof Rosenheim einen Reifenschaden aufwies, montierte er laut Anklage kurzerhand einen Reifen von einem fremden Fahrrad ab – und zwar gleich zweimal hintereinander. Eine ehemalige Freundin soll er mit einem Genital-Foto belästigt und vom Arbeitsamt unberechtigtes Arbeitslosengeld bezogen haben. Zudem soll er einen Mitbewohner, mit dem er einen Streit hatte, mit einem Messer bedroht sowie Polizisten, die ihn aus verschiedenen Gründen mehrfach in Gewahrsam nehmen mussten, in verschiedenen Fällen verletzt, bedroht und beleidigt haben. Mit den Vorwürfen konfrontiert war er – bis auf eine Ausnahme – zwar geständig. Jedoch versuchte er vor Gericht, die jeweiligen Umstände zu beschönigen. Man habe sein Fahrrad am Bahnhof beschädigt. So sei er „gezwungen gewesen“, auf diese Weise sein eigenes Rad zu reparieren. Polizisten, bei denen er renitent gewesen war, seien auch zu ihm grob gewesen. Der Betrug beim Arbeitsamt sei lediglich ein Versehen gewesen, das er längst korrigiert habe. Die Messerbedrohung war nach seiner Lesart niemals ernsthaft gewesen und habe nur zur Eigensicherung gedient. Im Laufe der Aussagen des Angeklagten wurde deutlich, dass er nahezu bei jedem Vorfall unter dem Einfluss von Alkohol gestanden hatte. Er bestritt allerdings, dass er sich betrunken gefühlt habe, gestand aber ein, dass er meist mehrere Biere getrunken hatte.
Übereinkunft im
Rechtsgespräch
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann, bat um ein Rechtsgespräch. In dessen Verlauf kamen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger überein, dass in diesem Falle die psychiatrische Unterbringung im Maßregelvollzug geboten sein könne. Dazu sei aber das Gutachten eines forensischen Psychiaters vonnöten. Im allseitigen Einverständnis setzte Richterin Julia Vogel das Verfahren aus, um es nach einem solchen Gutachten fortzusetzen.