Rosenheim – Mit der Einführung der Biotonne wird geltendes Recht umgesetzt, denn bereits seit 2015 ist die Getrenntsammlungspflicht für Biogut in Kraft. Diese verpflichtet die Kommunen dazu, Bioabfälle aus Privathaushalten getrennt von den übrigen Abfällen zu sammeln. Die Rosenheimer Stadträte konnten also lediglich entscheiden, ob sie ein Hol- oder ein Bring-System zur Getrenntsammlung einführen wollen. Nachdem der langjährige Versuch mit Presscontainern im Bring-System im Ergebnis zu geringe Sammelmengen ergab, sprach sich der Stadtrat im Oktober 2022 mehrheitlich für eine Biotonne im Hol-System aus. Demnach soll die Biotonne jede Woche abgeholt werden, die Restmülltonne nur noch alle 14 Tage. Soweit die Fakten. Doch was genau bedeutet die Einführung für die Bürger? Und ist die Biotonne für jeden verpflichtend? Mit Ralf Seeburger, Leiter des Rosenheimer Umwelt- und Grünflächenamtes haben wir die wichtigsten Fragen geklärt.
Wann wird die Biotonne in Rosenheim eingeführt?
Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen geht die Verwaltung von einer Einführung der Biotonne frühestens Anfang 2025 aus. Das wiederum bedeutet, dass auch die Umstellung der Restmüllabfuhr auf einen 14-täglichen Rhythmus frühestens Anfang 2025 stattfinden wird.
Muss ich die Biotonne nehmen?
Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die getrennte Sammlung und Verwertung des Bioabfalls eine Pflichtaufgabe der Stadt Rosenheim als Trägerin der öffentlich-rechtlichen Entsorgung. Daher greift der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang, wie man ihn von der Restmülltonne kennt, auch für die Biotonne. Nicht jeder Bürger in Rosenheim hat die Möglichkeit, seinen Bioabfall zu kompostieren. Des Weiteren können nicht alle Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder über die bestehenden Grüngutcontainer entsorgt werden. Hierzu zählen beispielsweise Nahrungs- und Küchenabfälle, welche aufgrund der geltenden, gesetzlichen Grundlagen getrennt vom Restmüll gesammelt und einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen.
Kann ich mich von der Nutzung der Biotonne befreien lassen?
Ja, entsprechend der neugefassten und ab dem 1. Januar 2023 geltenden Rosenheimer Abfallwirtschaftssatzung kann man sich auf Antrag von der Biotonne befreien lassen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Eigenkompostierung oder beengte Platzverhältnisse, die ein Aufstellen der Biotonne unmöglich machen.
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung der Biotonne auf mich zukommen?
Inwieweit sich die Müllgebühren mit der Einführung der Biotonne und dem vom Stadtrat beschlossenen geänderten Entleerungsturnus für den Restmüll insgesamt ändern, lässt sich aktuell noch nicht konkret beziffern. Die Abfallgebühren setzen sich aus allen Kosten des Bereichs der Abfallwirtschaft zusammen. Hierzu zählen bislang unter anderem die Abfuhr und Verwertung des Restabfalls, der Betrieb des Wertstoffhofs, der Betrieb der Wertstoffinseln und die jährliche Grüngutabholung. Eine eigene Gebühr für die Biotonne wird es nicht geben. Letztendlich hängt die Gebührenhöhe auch vom Nutzerverhalten ab. Durchschnittlich besteht rund 25 Prozent des Restmülls aus organischem Nassmüll. Entfällt dieser beim Restmüll, reicht gegebenenfalls ein kleineres Restmüllgefäß – auch bei einer 14-täglichen Leerung. Fest steht aber auch, dass eine Befreiung von der Biotonne nicht zu einer Reduzierung der Abfallgebühr führt.
Warum wird die Restmülltonne in Zukunft jetzt nur noch alle 14 Tage abgeholt?
Der Wechsel vom wöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonnen auf einen 14-täglichen ab Einführung der wöchentlichen Biotonne war ein Kompromissvorschlag aus dem Stadtrat, der mehrheitlich so beschlossen wurde. In den Nachbarlandkreisen werden die Restmülltonnen seit langem 14-täglich abgeholt, was hinsichtlich der Hygiene keine Probleme macht, obwohl es auch dort städtische Strukturen gibt.
Ich habe bereits eine Papier- und Restmülltonne. Wo soll da jetzt noch die Biotonne hin?
Im Zusammenhang mit den freiwillig aufgestellten Papiertonnen verweist die Stadt bei Platzproblemen alternativ auf das städtische Bring-System, das heißt auf die Papiercontainer an den zahlreich vorhandenen Wertstoffinseln und die Abgabemöglichkeit am Wertstoffhof.
Was passiert jetzt mit den Grüngutcontainern auf den Wertstoffinseln?
Der Abbau der Grüngutcontainer ist aktuell nicht geplant. Bei einer guten Ausnutzung der Biotonne und einer entsprechend geringeren Auslastung der Grüngutcontainer ist die Containeranzahl jedoch zu überprüfen. Das weitere Vorgehen hierzu wird laut Stadt jedoch erst nach Einführung der Biotonne und einer entsprechenden Evaluierung festgelegt.
Und was ist mit der Grüngutabholung, die einmal im Jahr stattfindet?
Auch hier ist ein Wegfall nicht beabsichtigt. Nach Einführung der Biotonne will die Stadt jedoch – ähnlich wie bei den Grüngutcontainern – eine Evaluierung durchführen und schauen, ob eine Grüngutabholung tatsächlich noch benötigt wird.
Wohin kommt der gesammelte Biomüll?
Im Umland gibt es einige Kompostierungs- und Vergärungsanlagen. Hierzu müsste die Stadt jedoch wissen, wie viel Biomüll anfällt. Anschließend müsste es eine Ausschreibung geben. Zudem haben sich sowohl die Rosenheimer Grünen als auch die CSU für den Bau einer Biovergärungsanlage stark gemacht. Dazu wird sich demnächst eine Arbeitsgruppe bilden, die die nächsten Schritte diskutiert.
Wie geht es in den nächsten Monaten weiter?
Grundsätzlich ist zu klären, wie die künftige Abfuhr der Restmülltonne und der Biotonne durchgeführt wird: allein durch den Baubetriebshof oder durch die Teilbeauftragung eines externen Dienstleisters. Danach ist die Verwertung des Bioabfalls zu organisieren sowie seitens des Baubetriebshofs die Beschaffung von Fahrzeugen und das zu stellende Personal. Parallel ermittelt die Verwaltung die nötige Anzahl sowie die Größen der zu beschaffenden Bioabfallbehälter. Nach Feststellung der Zahlen wird eine Ausschreibung zur Beschaffung der Abfallbehälter durchgeführt.