Rosenheim – Eine 25-Jährige aus Bad Aibling erstattete im Oktober 2021 Anzeige gegen einen 31-jährigen Kurierfahrer aus dem nördlichen Landkreis. Angeblich hatte er sie abends vor einem Lokal in der Ruedorfferstraße Straße ins Gesicht geschlagen. Auch einen schlichtenden Beteiligten habe er schlagen wollen, jenen aber nicht getroffen.
Vor der Amtsrichterin Julia Vogel wurde die Sache nun verhandelt. Der Angeklagte wies die Anschuldigung von sich. Vielmehr habe ihn die Frau grundlos beschuldigt. Die Frau habe vor dem Lokal in spanischer Sprache heftig auf ihn eingeredet und seiner damaligen Freundin einzureden versucht, dass es sich bei ihm um einen bösen Menschen handele, wobei sie dann Deutsch gesprochen hatte. Schließlich sei sie ihm an die Gurgel gegangen. Deshalb habe er sie abwehrend von sich gestoßen. Dabei sei sie rücklings zu Boden gefallen. Das sei aber mehr der Tatsache geschuldet gewesen, dass sie fraglos angetrunken war. „Insgesamt kann ich mir deren Verhalten nicht erklären. Mir war die Frau völlig fremd.“
Die Chilenin, die als Tatopferzeugin ebenfalls geladen war, fehlte zunächst und musste nachträglich telefonisch zum Erscheinen aufgefordert werden.
So kam zunächst die Begleiterin des Mannes als Zeugin zu Wort. Sie habe die Frau für betrunken gehalten: „Sie redete auf mich ein, dass ich mich von ihm fern halten müsse.“ Schließlich habe sie den Angeklagten am Hals ergriffen, worauf der wegschubst habe. Geschlagen haben niemand. Eine weitere Zeugin (25) bestätigte diese Aussage.
Ein weiterer Zeuge (28) aus Kolbermoor, dem die angeblichen versuchten Schläge gegolten haben sollten, konnte sich nun an keine Schläge mehr erinnern. Wiewohl er in seiner polizeilichen Aussage solche Schlagversuche angegeben hatte. Er sei, so seine Aussage vor Gericht, damals wohl von der Aussage des Tatopfers beeindruckt gewesen.
Das angebliche „Tatopfer“ berichtete von Erkenntnissen, dass der Angeklagte Frauen schlüge. Das habe sie ihm vorhalten wollen, und seine Freundin aufgefordert mit ihr zur Polizei zu gehen. Sie berichtete von einem Schlag ins Gesicht, woraufhin sie zu Boden gegangen sei. Auch sei sie nachher noch verfolgt worden.
Die Staatsanwältin beantragte daraufhin eine wörtliche Protokollierung der Aussage der Frau, weil eine mögliche Falschbeschuldigung und Falschaussage vor Gericht nicht auszuschließen sei. Von der Richterin deshalb nochmals auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen, erklärte das angebliche Opfer nun, dass sie damals den Angeklagten zum ersten Male gesehen habe und dass sie angetrunken gewesen sei. Sie könne deshalb nicht ausschließen, dass ihre Erinnerung vom Alkohol beeinflusst gewesen sei.
Die Staatsanwältin beantragte einen Freispruch, weil sich wohl um eine gerechtfertigte Abwehr eines Angriffes gehandelt habe. Die Richterin entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sprach den Angeklagten frei, der offensichtlich ohne erkennbares Motiv von einer Lügnerin attackiert worden war.