Feuerwerk auf dem Max-Josefs-Platzbleibt verboten

von Redaktion

Rosenheim – Im Bereich des Christkindlmarktes gilt auch in zu diesem Jahreswechsel wieder ein allgemeines und ganztägiges Feuerwerksverbot. Konkret betrifft das Verbot den Max-Josefs-Platz, den Fußgängerzonenteil der Heilig-Geist-Straße sowie den Ludwigsplatz vor der Stadtpfarrkirche St. Nikolaus.

Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10000 Euro. Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern lediglich am Samstag, 31. Dezember und am Sonntag 1. Januar erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf. Die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen sind zu beachten. Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übrig gebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen. Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtsvolles Miteinander.

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