Schilderverwirrung in der Schlößlstraße

von Redaktion

Anlieger hinterfragen neue Verkehrsregelung – Stadt bezieht Stellung

Rosenheim – Seit mehr als einem Monat erstrahlt die Schlößlstraße in neuem Glanz. Für kurzzeitige Verwirrung haben jedoch die Tempo-30-Schilder gesorgt, die auf Kreisstraßen eigentlich nicht zulässig sind. Die Vermutung einiger Anwohner: Nach Ende der Sanierungsarbeiten wurde vergessen, die Schilder abzubauen.

Schlaglöcher, Risse im Teer und ein schlechter Unterbau: Lange gehörte die Schlößlstraße zu den Sorgenkindern der Stadt. Zur schnellen Verbesserung der Straßenverhältnisse haben sich die Mitglieder des Verkehrsausschusses deshalb für eine Erneuerung der Deckschicht ausgesprochen. Dafür musste die Straße, wie berichtet, Mitte November komplett gesperrt werden.

Mittlerweile sind die Bauarbeiten beendet und die Straße ist wieder für den Verkehr freigegeben, der nun auf dem neuen, glatten Teerbelag rollt. Was geblieben ist, sind die Tempo-30-Schilder. Diese sind – so heißt es vonseiten eines Anliegers, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will – auf einer Kreisstraße jedoch rechtswidrig. Doch ganz so offensichtlich ist die Situation in der Schlößlstraße nicht. So nimmt Rosenheim als kreisfreie Stadt für ihr Gebiet im Straßenverkehrsrecht die Aufgaben der Unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr. „Sie ist als Straßenverkehrsbehörde für den Erlass von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig“, bestätigt Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern auf OVB-Nachfrage.

Er erinnert daran, dass die Schlößlstraße mit 12000 Autos täglich zu den vielbefahrenen Straßen im Stadtgebiet gehört. „In der Schlößlstraße besteht bereits im Bestand eine schwierige Verkehrssituation vor allem für Fußgänger und Radfahrer“, heißt es zudem aus dem Rathaus. Die Schaffung von Radverkehrsanlagen sei nicht möglich.

Die Radfahrer müssen sich laut eines städtischen Pressesprechers zusammen mit dem Kfz-Verkehr die Fahrbahn teilen. Durch den nur südseitig vorhandenen durchgängigen Gehweg bei einer beidseitigen Bebauung müssen Anlieger zudem auf der gesamten Länge der Schlößlstraße die Fahrbahn überqueren.

„Im Hinblick auf die sehr hohe Verkehrsbelastung und um eine für alle – vor allem aber der schwächeren – Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten, ist aus Sicht der Stadt Rosenheim eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vertretbar und zulässig“, heißt es vonseiten der Stadt. Zumal die CSU bereits in der Vergangenheit gefordert hatte, dass die Höchstgeschwindigkeit in der Schlößlstraße dauerhaft auf 30 km/h reduziert wird.

Dass diese Entscheidung durchaus gerechtfertigt ist, bestätigt Wolfgang Rupp: „Der Regierung von Oberbayern liegen keine Anhaltspunkte vor, die Anlass zu einer Überprüfung geben würden.“

Und auch die Rosenheimer Polizei scheint die Auffassung der Stadt zu teilen. So sei die Aufstellung von Tempo-30-Schildern laut eines Polizeisprechers dann zulässig, wenn „Gefahrenlagen gegeben sind“. Zwar gebe es auf der Schlößlstraße kaum Unfälle, Gefahrenlagen würden aber auch Verengungen oder fehlende Gehwege bezeichnen. Und die wiederum gebe es in der Schlößlstraße. Die Tempo-30-Schilder bleiben also – trotz des einen oder anderen genervten Autofahrers. hei

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