Rosenheim – Ab Montag, 16. Januar, beginnen die Befragungen für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Rosenheim. Dazu erhalten in den kommenden Tagen rund 6000 Rosenheimer Mieter Post von der Stadtverwaltung. Abgefragt werden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Die Beantwortung der Fragen kann online erfolgen. Alternativ wird dem Anschreiben ein Fragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen. Anschließend an die Befragung der Mieterinnen und Mieter werden die zugehörigen Vermieter gebeten, Auskunft über durchgeführte Modernisierungen und die Energetik der Wohnungen zu machen. Die Befragung der Vermieter beginnt voraussichtlich im März 2023.
Die Teilnahme an der Befragung ist durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz erstmals verpflichtend. Für die Teilnahme ist bis zum 12. Februar 2023 Zeit. Ein qualifizierter Mietspiegel soll für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen und Rechtssicherheit schaffen. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern sowie Vermietern. Mit der erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels hat die Stadt Rosenheim das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt. Für Rückfragen steht das ALP Institut unter Telefon 040/ 334647664 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de bereit.