Rosenheim – In der Stadt Rosenheim werden für eine Amtszeit von 2024 bis 2028 Schöffen und Jugendschöffen gesucht, die am Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen sowie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Daneben wird Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Bewerber müssen in Rosenheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust einer Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch Personen, die hauptamtlich für die Justiz tätig sind, wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, und Religionsdiener wie beispielsweise Priester, Pastoren, Imame oder Rabbiner, sollen nicht als Schöffen gewählt werden.
Der Stadtrat und der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim schlagen Kandidaten vor. Aus diesen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im zweiten Halbjahr die Haupt- und Hilfsschöffen.
Schöffen sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von der Arbeitsleistung freizustellen und erhalten eine Entschädigung. Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen richten sich bis Dienstag, 28. Februar, an das Stadtjugendamt Rosenheim, unter Telefon 08031/3651516. Die Unterlagen sind unter www.rosenheim.de/news/ schoeffen-und-jugendschoeffenwahlen abrufbar.
Bewerbungen für das Amt eines Schöffen richten sich bis Dienstag, 28. Februar, an das Bürgeramt Rosenheim, unter Telefon 08031/ 3651376. Die Unterlagen sind unter www.rosenheim.de im Menüpunkt Politik und Verwaltung unter dem Stichwort Wahlen abrufbar.