Kopfschütteln bei Rosenheimer Ärzten

von Redaktion

Angestellte brauchen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen

Rosenheim – Wahnsinn, lächerlich, merkwürdig und ohne jeden Sinn – der Wegfall der Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen sorgt bei Rosenheimer Ärzten für Kopfschütteln. Vom 1. Februar an brauchen dort Angestellte keinen Mund-Nasen-Schutz mehr. Das hat die bayerische Staatsregierung um Gesundheitsminister Klaus Holetschek vergangene Woche entschieden. Die Maskenpflicht für Patienten betrifft das nicht. Auch deshalb üben die Ärzte deutliche Kritik.

Gleiches
Recht für alle

„Warum Patienten eine Maske tragen sollen, wir aber nicht, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Dr. Fritz Ihler, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands Rosenheim. Deshalb habe er mit seinen Mitarbeitern entschieden, auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – vor allem in Bereichen, in denen es direkten Patientenkontakt gibt. „Wenn dann soll das gleiche Recht für alle gelten, auch wenn die Maske den ganzen Tag über unangenehm ist“, so der Mediziner. Da gehe es aber allen gleich und es bringe nichts, wenn nur ein Teil der Menschen in der Praxis eine Maske aufhabe. „Dann kann man sich das gleich sparen.“ Denn auch wenn es inzwischen weniger Corona-Fälle gebe, sei die Ansteckungsgefahr in Arztpraxen immer erhöhter als anderswo. „Es gibt ja auch noch andere Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel Influenza und RS-Viren“, berichtet Ihler. Dadurch sei das Maskentragen nach wie vor sinnvoll, da so vor allem ältere und chronisch kranke Patienten in der Praxis besser geschützt werden können – unabhängig von Corona.

Otto Laub, Kinderarzt aus Rosenheim, geht sogar noch einen Schritt weiter. Er hat die Sprechstundenzeiten seiner Praxis aufgeteilt. Es gebe nun eine reine Infektsprechstunde, in der hauptsächlich Kinder mit akuten Infektionen oder mit Fiebererkrankungen behandelt werden. „In der Zeit ist die Maske auch für uns unausweichlich“, erklärt der Arzt. Aus zwei Gründen: „Zum einen schützen wir andere und geben nicht gleich jeden Schnupfen weiter, zum anderen schützen wir uns selbst.“ Dem pflichtet auch Dr. Nikolaus Klecker, Oberbayerns Bezirksvorsitzender im Bayerischen Hausärzteverband, bei. „Es gibt ja schon so genügend Personalausfälle. Da können wir das Risiko nicht eingehen, dass sich unsere Angestellten schneller anstecken“, sagt der Allgemeinmediziner. Er habe nicht nur seinen Patienten, sondern auch seinem Personal gegenüber eine Fürsorgepflicht. „Wenn sich da jemand ansteckt und einen schweren Verlauf hat und monatelang ausfällt, wer haftet dann bitte dafür?“, sagt Klecker und weiter: „Die Pläne der Regierung sind nicht durchdacht und fast schon absurd.“ Aus diesem Grund bestehe er in seiner Praxis trotz des Wegfalls der Pflicht auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. „Das soll ja auch keine Schikane sein, sondern ein probates Mittel zum Schutz vor Krankheiten“, so der Mediziner.

Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten mit nass-kaltem Wetter. „Das ist die Hauptinfektionszeit, und auch wenn die Fallzahlen runter gehen, haben wir noch täglich Corona-Infizierte und Grippekranke“, berichtet Klecker. Seiner Meinung nach könne man im April oder Mai noch mal über das Weglassen der Masken diskutieren. „Wenn es wärmer wird und die Krankheitswellen zurückgehen, schaut das schon wieder anders aus. Aber dieser Schritt zum jetzigen Zeitpunkt, ein Unding.“ Ein weiterer Punkt, der Klecker stört: die ungleichen Regeln in den medizinischen Einrichtungen. „In der Arztpraxis als erste Anlaufstelle für Kranke soll es keine Maskenpflicht mehr geben, wenn ich aber jemanden in die Klinik verweise, haben die Beschäftigten plötzlich wieder eine Maske auf“, sagt Klecker, „da fehlt es an jeder Logik.“ Das Problem sei, dass die Maskenpflicht für Beschäftigte landesrechtlich und für Patienten – die bisher noch bis zum 7. April gilt – bundesrechtlich geregelt wird.

Ruf nach
einheitlicher Regelung

Obwohl sowohl der Deutsche Hausärzteverbund als auch die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) das Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen deutschlandweit fordern, wollen Laub, Klecker und Ihler auf jeden Fall solange auf die Maske zurückgreifen, bis es eine einheitliche Regelung gibt. „Es ist aber genauso eine Überlegung, dass wir die Masken im Winter 2023 freiwillig wieder aufsetzen, egal welche Pflicht es dann gibt“, sagt Laub. Dies sei zum Beispiel im asiatischen Raum bereits vor der Pandemie üblich gewesen, um Krankheitswellen so klein wie möglich zu halten. Das sieht Fritz Ihler ähnlich. „Da wo nachweislich eine hohe Infektionsgefahr herrscht, ist es selbstverständlich, sich zu schützen, das muss man nicht gesetzlich vorschreiben.“

Artikel 4 von 11