Rosenheim – Vor rund zwei Wochen haben viele Mieter in Rosenheim Post von ihrer Stadtverwaltung erhalten. Der Grund: Durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz ist die Stadt erstmals verpflichtet, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Ein solcher Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt, indem er die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen dokumentiert. Er schafft Rechtssicherheit und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern auf der einen Seite sowie Vermieterinnen und Vermietern auf der anderen Seite. Der Mietspiegel wird gemeinsam mit dem Mieterverein Rosenheim und Umgebung und dem Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung entwickelt, die die Erhebung ausdrücklich unterstützen.
Viele Mieter haben den Fragebogen bereits ausgefüllt und zurückgeschickt. Alle anderen haben noch bis Sonntag, 12. Februar, Zeit. Die Teilnahme an der Befragung für den Mietspiegel ist verpflichtend.
Mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels hat die Stadt Rosenheim das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des ALP Instituts werktags von 9 bis 17 Uhr unter Telefon 040/33 4647664 oder per E-Mail unter mieten@alp-institut.de zur Verfügung. Für Fragen rund um den Mietspiegel können sich Bürger auch an das Stadtplanungsamt unter Telefon 3658480 (9 bis 13.30 Uhr) oder per Mail an mietspiegel@rosenheim.de wenden. Voraussichtlich ab März 2023 werden die zugehörigen Vermieter unter anderem über durchgeführte Modernisierungen und die Energetik der Wohnungen befragt.