Traunstein/Rosenheim – Ein 33-Jähriger Mann aus dem westafrikanischen Gambia musste sich vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Am 19. Mai 2022 hatte er Zugpersonal und Polizisten angegriffen.
Der Mann stieg an dem besagten Tag ohne eine Fahrkarte und ohne Geld in einen Zug. Am Bahnhof Rosenheim wurde er aus dem Zug gebeten, um seine Personalien festzustellen. Daraufhin reagierte der 33-jährige psychisch kranke Mann äußerst aggressiv.
Unterbringung
in Psychiatrie
Ein Zugbegleiter und ein Triebwerksführer standen zwei Polizeibeamten bei, den Mann überwältigen und fixieren zu können. Auch wegen weiterer Taten ordnete die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit vorsitzender Richterin Christina Braune die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Aufgrund seiner psychischen Krankheit ist der Mann nicht schuldfähig.
Zur Notwendigkeit einer Unterbringung herrschte Einigkeit. Das zeigte sich anhand des Gerichtsurteils und in den Plädoyers von Staatsanwältin Pia Wilczek und Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim. Ob der Wunsch des abgelehnten Asylbewerbers, anstelle einer Therapie sofort in sein Heimatland abgeschoben zu werden, in Erfüllung geht, hing nicht von der Kammer ab, wie die Vorsitzende Richterin erklärte. Vielmehr müsse die für ihn zuständige Ausländerbehörde im Landratsamt Eichstädt über diese Sache entscheiden.
Bei der Szene am Bahnhof Rosenheim, die dank des Zugpersonals nicht weiter eskalierte, trug ein Polizeibeamter durch einen Faustschlag Verletzungen davon, darunter eine Schädelprellung und diverse Schürfwunden. Ein weiterer Vorfall hatte sich am 5. Februar 2022 in Pfaffenhofen an der Ilm ereignet. Während der Rush Hour war der 33-Jährige auf eine viel befahrene Straße gelaufen. Autofahrer mussten stark abbremsen, es kam zu einem kleineren Stau. Zunächst befand sich der Mann am Wagen einer Frau, die nach einem Schlag gegen die Frontscheibe die Türen von innen verriegelte und wegfuhr. Anschließend machte sich der Täter an ein anderes Auto heran, schlug und trat gegen die Karosserie. Als der Fahrer ausstieg, erhielt er einen Faustschlag in das Gesicht. Eine Polizeistreife hatte alle Mühe, den sich sperrenden, halb entkleideten Gambier dingfest zu machen. Einer der Polizeizeugen erlitt dabei eine Knieverletzung.
Zwei weitere Vorfälle wurden in dem zweitägigen Sicherungsverfahren bekannt. So hatte der Beschuldigte einem Kunden in einem Supermarkt einen Schlag auf die Nase verpasst, weil dieser ihn gebeten hatte, das laute Handy leiser zu stellen. Schließlich hatte der 33-Jährige im Landratsamt Eichstädt eine Mitarbeiterin des Ausländeramts völlig grundlos schlagen wollen. Die Frau konnte dem Angriff glücklicherweise ausweichen.
„Sie sind als tickende Zeitbombe unterwegs. Man weiß nie, wann Sie zuschlagen. Sie haben verletzungsträchtige Schläge verteilt“, stellte Vorsitzende Richterin Christina Braune im Urteil fest. Die Allgemeinheit müsse vor dem Gambier geschützt werden. Der 33-Jährige habe laut psychiatrischem Gutachten jeweils während akuter Krankheitsschübe gehandelt. Je länger jemand seine Medikamente aussetze, desto schlechter würden sie nach Wiedereinnahme wirksam.
Hohe Rückfallgefahr
beim Angeklagten
Die Vorsitzende Richterin weiter: „Durch die fehlende Einsicht fügen Sie sich selbst den größten Schaden zu.“ Die Rückfallgefahr für grundloses Zuschlagen mit entsprechendem Verletzungsrisiko für Geschädigte sei hoch. Eine Alternative zur Unterbringung in der Psychiatrie gebe es nicht. Außerdem könne der Beschuldigte seinen Alltag nicht meistern, nicht einmal in einem geschützten Rahmen. Sein Verhalten in der Flüchtlingsunterkunft passe dazu, schloss Richterin Christina Braune.