Kein Tempo 30 in der Panger Straße

von Redaktion

Um die Situation in der Panger Straße für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu machen, hat die SPD beantragt, die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h zu beschränken. Laut Verwaltung ist das rechtlich jedoch nicht möglich. Das will der Deutsche Städtetag jetzt ändern.

Rosenheim – Für Oberbürgermeister Andreas März war die Sache klar. „Wir sehen den akuten Handlungsbedarf nicht“, sagte er während der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV. In dieser wurde neben dem Ausbau der Kufsteiner Straße unter anderem auch über eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung in der Panger Straße diskutiert. Dafür hatte sich die Rosenheimer SPD bereits im Juni 2022 eingesetzt.

Ortsdurchfahrt ohne
markierten Radweg

In einem Antrag an Oberbürgermeister März forderten die Sozialdemokraten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Panger Straße zwischen der Einmündung Am Wasen bis zum Kreisverkehr Aising. „Die ehemalige Gemeinde Pang wird in den vergangenen Monaten vermehrt vom Lkw-Transitverkehr aufgesucht“, hieß es in dem Schreiben.

Neben der Lärmbelästigung bestünde auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. „Schließlich verfügt die Ortsdurchfahrt Pang weder über einen markierten Radweg noch über einen Schutzstreifen. Der Radverkehr ist somit relativ ungeschützt“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Abuzar Erdogan bereits in der Vergangenheit. Helfen würde ihm zufolge neben einem Durchfahrtsverbot für Lkw auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Während der Antrag zum Durchfahrtsverbot vorerst zurückgestellt wurde, überprüfte die Verwaltung – gemeinsam mit der Polizeiinspektion Rosenheim – ob die Geschwindigkeit in Pang reduziert werden kann, und wenn ja, ob diese Regel für alle Kraftfahrzeuge gelten könne oder eben nur für Lkw.

Die Straßenverkehrsordnung sieht als Regelgeschwindigkeit innerorts Tempo 50 vor. „Reduzierungen der innerorts üblichen Höchstgeschwindigkeiten können nur unter bestimmten, sehr eng gefassten Voraussetzungen angeordnet werden“, heißt es aus dem Rathaus. Also beispielsweise dann, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das „allgemeine Risiko an der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt“.

Häufung von Unfällen
nicht gegeben

Doch laut der Polizeiinspektion Rosenheim ist genau das eben nicht der Fall. So gebe es weder eine Unfallhäufigkeit noch andere Erkenntnisse, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden. Hinzu kommt, dass der Lkw-Ausweichverkehr bei der Blockabfertigung auf der A93 an der Grenze zu Tirol durch Beschilderung und Polizeikontrollen auf der Autobahn gehalten wird. Mehrbelastungen durch den Lkw-Transitverkehr seien seither nicht mehr zu verzeichnen, so die Polizei.

„Allein das Fehlen von Radverkehrsanlagen ist als Begründung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend“, heißt es aus dem Rathaus. Auch das Argument der SPD, dass sich direkt an der Straße ein Kindergarten befindet, ändere nichts an der Situation. Denn Grundlage hierfür müsste sein, dass sich der Zugang zum Gebäude direkt an der Straße befindet. Im Fall des Kindergartens an der Panger Straße sei aber der Zugang zum Gebäude von der Straße circa 25 Meter abgerückt. Vor dem Gebäude finden sich zudem Parkmöglichkeiten, die den Eltern zum Bringen und Holen der Kinder zur Verfügung stehen.

Nicht einverstanden mit der Einschätzung zeigte sich Stadträtin Ricarda Krüger (SPD). Sie erinnerte an die 300 Unterschriften von Bürgern, die sich sowohl für ein Lkw-Durchfahrtsverbot als auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung aussprachen, und hinterfragte, ob erst etwas passieren müsse, bevor man handelt. „Warum sind wir nicht mutiger?“, fragte sie in die Runde.

„Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht“, entgegnete Dr. Wolfgang Bergmüller (CSU) und verwies auf die Aussagen der Fachleute, die sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung dort ausgesprochen hatten.

In der Panger Straße scheint es also vorerst keine Geschwindigkeitsbegrenzung zu geben. „Eine Anordnung ist rechtlich nicht möglich“, bestätigt die Verwaltung während der Sitzung. Bleibt die Frage, warum es in der Schlößlstraße möglich gewesen ist. Denn die Situation scheint – zumindest für Laien – ähnlich. Radwege gibt es nicht – genauso wenig wie Unfälle. Trotzdem stehen hier seit einigen Monaten Tempo-30-Schilder.

Unterschiedliche
Voraussetzungen

Doch ganz so eindeutig ist die Situation dann wohl doch nicht. „Für die genannten Straßen gelten unterschiedliche Voraussetzungen“, teilt die Verwaltung auf OVB-Anfrage mit. Bei der Panger Straße handele es sich um eine Staatsstraße, die zudem eine temporäre Umleitungsfunktion für die Autobahn habe. Die Schlößlstraße hingegen sei eine Kreisstraße. Ein weiterer Unterschied bestehe bei den Fußwegen. Während in der Panger Straße Fußwege auf beiden Seiten vorhanden sind, gibt es in der Schlößlstraße nur einen einseitigen Fußweg, und der ist nicht durchgängig.

„Zu guter Letzt bestehen im Gegensatz zur Schlößlstraße in der Panger Straße Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer“, fügt ein städtischer Pressesprecher hinzu. All das führe dazu, dass die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit den weiteren Behörden in der Schlößlstraße Tempo 30 für umsetzbar hält, in der Panger Straße hingegen aber nicht.

Vorstoß des
Städtetags

Damit Entscheidungen wie diese in Zukunft einfacher getroffen werden können – auch ohne Gefahrenlage – hat sich der Deutsche Städtetag Medienberichten zufolge dafür eingesetzt, dass Tempo 30 von Kommunen eigenmächtig eingeführt werden kann. „Städte, die dies wollen, sollten auch ein generelles Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde anordnen können und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit zulassen“, wird der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, zitiert. Er forderte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen.

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