Zum Bericht „Die Not in Rosenheimer Obdachlosenunterkunft“ (Lokalteil):
Trotz einer undichten Decke, verschimmelter Wände und fehlender Duschmöglichkeit zu erklären, die Stadt habe in den vergangenen sechs Jahren rechtlich nichts falsch gemacht, ist sowohl rechtlich falsch als auch menschlich abgründig. Dabei wird nicht einmal der in den (bindenden) Empfehlungen des bayerischen Sozialministeriums unter Nr. 5.2 definierte Mindeststandard für eine Unterbringung in einer Notunterkunft eingehalten. Das betrifft unter anderem die gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz verstoßende Durchfeuchtung der Decke, aber auch die durch den Schimmelbefall der Wände drohenden Gefahren für die Gesundheit. Aber auch jenseits dieser meines Erachtens längst überholten Standards für eine Notunterkunft gibt es ein erschütterndes Bild ab, wenn im Falle einer nicht nur vorübergehenden, sondern über sechs Jahre währenden Unterbringung keine Dusche, nicht einmal in einem Gemeinschaftsbad zur Verfügung steht. So gesehen bietet die Stadt Rosenheim bei aller Finanzstärke das Bild einer armen Stadt.
Christian Armborst
Rosenheim