Der alte Lappen muss weg

von Redaktion

Seit dem 15. Februar 2019 ist es beschlossene Sache: Die Zeiten mit dem unbegrenzt gültigen Führerschein sind vorbei. Das Dokument wird nur noch zeitlich befristet ausgestellt. Wie der Umtausch abläuft und was denjenigen blüht, die die Frist nicht einhalten.

Rosenheim – Mehr als vier Jahre ist der unbegrenzt gültige Führerschein nun schon Geschichte. Seitdem wird er wie ein normales Ausweisdokument behandelt und muss alle 15 Jahre erneuert werden.

„Seit Januar 2021 haben etwa 2450 Rosenheimer Bürger ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen“, teilt der Pressesprecher der Stadt Rosenheim mit. Für die Übrigen gibt es einiges zu beachten.

Unterschiedliche
Fristen festgelegt

Je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum sind dafür Stichtage festgelegt worden. Wenn die Fahrerlaubnis bis zum Ende des Jahres 1998 ausgestellt wurde, orientiert sich der Stichtag am Geburtsjahr. Anders ist es bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden. Hier hängt der Stichtag vom Ausstellungsdatum ab.

Gültig ist der alte Führerschein nur noch bis zu den jeweiligen Stichtagen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Führerscheine der alten Klasse 2 müssen bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers umgetauscht werden, damit die Fahrerlaubnis aufrechterhalten wird.

Erst vor rund einem Monat, am 19. Januar, ist die Frist für alle Führerscheinbesitzer ausgelaufen, deren Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964 liegt. Der nächste Stichtag, den es einzuhalten gilt, ist der 19. Januar 2024. Bis dahin sollten alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, ihren Führerschein umgetauscht haben.

Um das neue Dokument zu erhalten, muss bei der Fahrerlaubnisbehörde Rosenheim ein Antrag auf Umtausch gestellt werden. Dafür sollten Bürger einen Termin ausmachen und alle wichtigen Unterlagen mitbringen, heißt es aus dem Rathaus.

Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der alte Führerschein. „Dafür fallen Kosten von circa 30 Euro an, die selbst getragen werden müssen.“

Ist der Führerschein aber vor dem Jahr 1999 und nicht von der Rosenheimer Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden, sei ein weiteres Dokument für den Umtausch erforderlich: eine Karteikartenabschrift. Diese muss wiederum bei der Behörde beantragt werden, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. „Im Normalfall geht das per Post, telefonisch oder häufig sogar online“, erklärt der städtische Sprecher. Einmal beantragt, werde die Abschrift direkt an die Behörde in Rosenheim weitergeleitet.

Es drohen
Konsequenzen

Sind alle wichtigen Dokumente eingereicht, gilt es zu warten. „Im Normalfall dauert es etwa drei Wochen, bis der neue Führerschein zu Hause eintrifft“, teilt der städtische Sprecher auf OVB-Anfrage mit. Wer währenddessen trotzdem Auto fahren möchte, müsse sich vorerst keine Sorgen machen. „Das Dokument wird beim Umtausch mit einem Verweis versehen, dass es noch bis zum Erhalt des neuen Führerscheins gültig ist“, so der Sprecher weiter. Allerdings verliere der alte Führerschein dann trotzdem nach maximal sechs Wochen ein für alle Mal seine Gültigkeit.

Wenn man die Frist für den Umtausch verpasst, bleibe die Fahrerlaubnis prinzipiell bestehen. Der alte Führerschein hat dann aber sein Gültigkeitsdatum überschritten und sei somit abgelaufen. „Wer sich trotzdem noch hinters Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen“, sagt der Sprecher der Stadt.

Dementsprechend sollte der Umtausch schnellstmöglich beantragt werden. Im Idealfall lasse man es aber gar nicht so weit kommen, sondern orientiere sich schon vorher an den Stichtagen.

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