Urkundenfälschung als „Ehrenamt“
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Rosenheim – Wenn sich ausländische Arbeitnehmer beim Einwohnermeldeamt als Einwohner Rosenheims anmelden wollen, müssen sie eine „Vermieter-Meldebestätigung“ vorweisen.
Um zu belegen, dass diese Anmeldung rechtens ist, hat der Vermieter einen solchen Nachweis auszustellen. Nicht immer ist der jewei