Mit knapper Mühe zum Freispruch

von Redaktion

Das Nicht-Erscheinen der Belastungszeugin erspart dem 21-Jährigen die Strafhaft

Rosenheim – Beim Jugendschöffengericht saß ein unscheinbarer Mann, den man gut für einen 13-jährigen Schüler halten konnte.

Doch der junge Mann aus Afghanistan ist inzwischen 21 Jahre alt und hatte sich bereits als 17-Jähriger mehrfach an 13 und 14-jährigen Mädchen vergangen. Vor drei Jahren wurde er zu einer Bewährungsstrafe mit einem Warnschuss-Arrest verurteilt.

2021 erwischte man ihn mit Cannabis und er wurde mit einer Geldstrafe belegt unter dem Hinweis, dass er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfe, sonst würde die ausgesprochene Bewährung widerrufen und er müsse die Haftstrafe antreten.

Nun steht er erneut vor Gericht. Wegen der Vorahndungen und der drohenden Haftstrafe muss er sich nun vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Im Juni 2022 nahm er in Rosenheim in einem entsprechenden Etablissement die Dienste einer Prostituierten in Anspruch. Nachdem er diese über Gebühr ausreizen wollte – was sie ihm verweigerte – schlug ihr der Mann unter groben Beleidigungen derart heftig auf den Hintern, dass die dazu gerufene Polizei sogar noch den Handabdruck auf dem Po der Dame fotografisch festhalten konnte. Die Prostituierte erstattete Anzeige und so kam es nun zu einer Anklage wegen Beleidigung und Körperverletzung.

Auf Anraten seines Verteidigers Rechtsanwalt Marc Westerhage schwieg der Angeklagte zu allen Vorwürfen. Der Polizeibeamte bestätigte die Anzeige, konnte aber zu den eigentlichen Vorwürfen nichts beitragen.

Die formlos geladene Frau, die in Hannover polizeilich gemeldet ist, war nicht erschienen und so wurde das Verfahren vertagt, um diese offiziell als Zeugin vorzuladen. Auch der zweite Termin war ergebnislos, da die Dame trotz offizieller Ladung auch diesem Termin fernblieb. Lediglich der Bericht der Jugendgerichtshilfe und die Verlesung des Bundeszentralregisters erhellten die Hintergründe und das Vorleben des Angeklagten.

So beantragte die Staatsanwaltschaft, die Dame durch die Polizei festzunehmen und vorzuführen, ihr daneben die Kosten und ein Bußgeld aufzuerlegen. Damit wurde ein weiterer Termin festgelegt.

Jedoch auch zu diesem dritten Termin war sie nicht anwesend. Die Dame war und blieb verschollen. Auch wenn der Staatsanwalt den jungen Mann für schuldig hielt, so bestritt der Verteidiger jedwede Schuld seines Mandanten und argumentierte darüber hinaus, dass er mit Recht die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin von vorne herein in Zweifel zöge, ansonsten würde sie ja den Vorladungen Folge leisten. Auch wenn das Gericht von der Unschuld des Angeklagten nicht überzeugt war, so hatte es – ohne die Belastungszeugin – keine Wahl und sprach den Angeklagten frei. Nicht ohne die mahnenden Worte des Vorsitzenden Richters Hans-Peter Kuchenbauer, dass er hier wirklich mit knapper Mühe einer Bestrafung entronnen sei.Theo Auer

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