Rosenheim – Die Weinstraße ist ab Montag, 13. März, teilweise eine Fußgängerzone. Nach groß angelegter Anliegerbeteiligung wird damit ein Beschluss des Verkehrsausschusses des Stadtrats vom Oktober 2022 umgesetzt. Die Anlieger wurden im Vorfeld informiert.
Ab Montag ist der Abschnitt zwischen den Anwesen zwei und zehn Fußgängerzone. Ab dann ist das Befahren nur noch zu den allgemeinen Lieferzeiten von 6 bis 10 Uhr sowie von 18 bis 20 Uhr möglich.
Die Parkplätze am Straßenrand entfallen komplett. Die Weinstraße im Bereich zwischen Kaiserstraße und der Einmündung Adlzreiterstraße bleibt in beide Richtungen befahrbar. Für Radfahrer gilt zwischen den Anwesen zwei und zehn ebenfalls ein Fahrverbot, analog zur Regelung auf dem Max-Josefs-Platz.
„Die Idee einer Fußgängerzone in der Weinstraße ist grundsätzlich eine gute Idee. Hier aber alle Belange der Anlieger unter einen Hut zu bringen, war nicht ganz so einfach. Die jetzige Lösung wird von einer breiten Mehrheit getragen und die Weinstraße erhält eine enorme Verbesserung der Aufenthaltsqualität“, so Oberbürgermeister Andreas März.