Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1. März den Entwurf des Bebauungsplanes 197 „Schönau“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung freigegeben. Ziel des Bebauungsplanes ist eine Nachverdichtung und Innenentwicklung. Die Beschränkung der Wohneinheiten im Weiler Schönau erhält die gewachsene Siedlungsstruktur und ermöglicht die Steuerung der Wohn- und Besiedlungsdichte des Gebiets. Zudem wird die Leistungsfähigkeit der Erschließungsstraßen in Schönau gesichert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Alle Unterlagen sind bis Mittwoch, 19. April, auf der Webseite der Stadt Rosenheim einsehbar, ebenso die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Auslegung erfolgt parallel im Foyer des Rathauses. Stellungnahmen sind schriftlich abzugeben.