Gerade noch mit Jugendstrafe davongekommen

von Redaktion

Junge Frau nach Auseinandersetzung mit der Polizei wegen Widerstands, Beleidigung und Körperverletzung angeklagt

Rosenheim – Vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur war eine 23-jährige junge Frau wegen Widerstands, Beleidigung und Körperverletzung angeklagt.

Seit sie 14 Jahre alt ist, rebelliert sie gegen ihr Elternhaus. Mit 15 kam sie in ein Erziehungsheim, dann in eine betreute Jugend-Wohngemeinschaft, mit 18 war sie wieder zu Hause. Seit August 2021 ist sie obdachlos und lebt bei wechselnden Freunden. Eine Lehre hat sie mit 17 wieder abgebrochen und lebt in ständigem Streit mit Mutter und Geschwistern, sodass ihr gar ein Betretungsverbot der elterlichen Wohnung erteilt werden musste. Zuletzt artete ein Streit in der elterlichen Wohnung am 29. August 2021 derart aus, dass der Bruder die Polizei um Hilfe bat.

Die Angeklagte, mit 1,5 Promille Alkohol im Blut, setzte sich gegen die Beamten derart heftig zur Wehr, dass drei Streifenwagen mit sechs Beamten notwendig waren, um die Angeklagte zur Raison und zur Polizeistation zu bringen.

Besonders auffällig war, dass sich dieses Fehlverhalten nur fünf Wochen nach einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Drogenbesitzes abspielte. Also eine enorme Rückfall-Geschwindigkeit zu beklagen war.

Als sie gegen die Beamten trat, spuckte und wüste Beleidigungen losließ, stand sie gerade zwei Tage vor ihrem 21. Geburtstag. Danach wäre sie in jedem Fall dem Erwachsenen-Strafrecht unterlegen gewesen.

Vor Gericht war sie umfassend geständig, die Bodycams zeigten das Ausmaß ihrer Tat.

Die junge Frau lebt nun in einer betreuten Frauenunterkunft und ist auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Dabei zeigt sie allerdings kein besonderes Interesse.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe des Landkreises betonte, dass die Angeklagte zwar als Erwachsene gilt, aber in ihrer Entwicklung fraglos einer Jugendlichen gleichzusetzen sei, schädliche Neigungen seien bei ihr nicht zu leugnen. Sie hielt eine moderate Jugendstrafe für angemessen, die mit präzisen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Das sah die Vertreterin der Anklage ähnlich. „Die Angeklagte ist zwar reuig, aber eine Einsicht kann ich nicht erkennen.“ Sie beantragte zehn Monate Jugendgefängnis, die unter strengen Vorgaben zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, verwies darauf, dass sich ihre Mandantin zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss und in einem Ausnahmezustand befunden habe, aber dass sie reuig und geständig sei. Deshalb hielt sie eine Strafe von sieben Monaten Jugendstrafe mit entsprechender Bewährung für ausreichend.

Das Gericht jedoch befand eine Strafe von neun Monaten Jugendstrafe für angemessen.

Während der Bewährungszeit muss sie sich von Drogen fernhalten und eine Arbeitsauflage ableisten. Dazu wird sie einem Bewährungshelfer unterstellt. Sehr deutlich wies der Richter die Verurteilte darauf hin, dass sie sich schnell hinter Gittern befände, sollte sie den Auflagen nicht nachkommen oder gar eine neue Straftat begehen.Theo Auer

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