Sinneswandel bei der Polizei

von Redaktion

Tattoo-Verbot gelockert– Beamte dürfen auch sichtbare Bereiche tätowieren

Rosenheim – Durchstochene Herzen, ein kleiner Delfin oder auch ein Hirschgeweih mitten im Polizeieinsatz. Was schräg klingt, könnte bald immer öfter zur Realität werden. Bayern hat das Tattoo-Verbot für Polizisten gelockert. Von nun an dürfen sich Beamte auch an sichtbaren Stellen tätowieren lassen. Das teilte das Bayerische Innenministerium bereits Anfang des Jahres mit. Nach und nach erreicht die neue Regel auch die Polizeipräsidien in der Region. Und die Entscheidung hat Auswirkungen für die Polizeibewerber in Rosenheim.

Unsichtbare Tattoos
schon vorher erlaubt

„Tätowierungen waren bei uns im Bewerbungsverfahren immer wieder ein Thema“, sagt Maria Römersberger, Einstellungsberaterin beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Allerdings sei die Bezeichnung „Tattoo-Verbot“ für sie zu krass. Ein direktes Verbot habe es auch davor nicht gegeben. „Es war nur an sichtbaren Körperstellen nicht erlaubt“, berichtet die Polizistin. Andere Tattoos unter der Uniform, zum Beispiel auf der Schulter, Rücken oder Fuß seien schon vorher möglich gewesen.

Jetzt kommt eine weitere Möglichkeit hinzu. „Neben nicht sichtbaren Tätowierungen sind nunmehr auch Tattoos auf dem Unterarm möglich“, teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die Gründe für den Sinneswandel liefert der Sprecher gleich mit: „Die gesellschaftliche Bewertung von Tätowierungen hat in Deutschland in den letzten Jahren einen deutlichen Wandel erfahren.“ Und in allen Bevölkerungskreisen habe die Akzeptanz von Tattoos zugenommen. „Diese können zunehmend als sozialadäquat eingestuft werden“, so der Sprecher weiter.

Ganz ohne Einschränkungen können sich die Polizisten trotzdem nicht tätowieren lassen. „Die Motive dürfen nicht verfassungswidrig, diskriminierend, gewaltverherrlichend oder frauenfeindlich sein“, erklärt Römersberger. Waffensymbole oder Totenköpfe seien zum Beispiel nicht erlaubt.

Gesicht und Hände
weiterhin verboten

Und auch Tattoos an Kopf, Hals und Händen blieben verboten, so die Polizistin. Ausnahmen hiervon seien nur im Einzelfall möglich. Alle „grenzwertigen Tätowierungen“ werden der Beamtin zufolge von einem Komitee der Bereitschaftspolizei im Bamberg bei jedem Bewerber überprüft.

Zudem müsse die Tätowierung auch nach wie vor im Dienst abgedeckt werden. Auch im Sommer. Das sei Römersberger zufolge zum Beispiel durch das Tragen von Langarmhemden, Longsleeves oder einer hautfarbenen Abdeckung möglich. Größeren Ärger, ähnlich dem Fall eines Polizeibeamten aus Mittelfranken, der wegen eines „Aloha“-Schriftzuges auf dem Unterarm bis vor das Bundesverfassungsgericht ging, habe es in Rosenheim jedoch noch nicht gegeben.

Die Einstellungsberaterin glaube aber, dass die Lockerung von den Bewerbern positiv angenommen werde. Wie viele Anwärter die Polizei in Bayern in der Vergangenheit aufgrund einer Tätowierung abgelehnt hat, konnte der Sprecher des Innenministeriums nicht sagen. „Früher musste man sich entscheiden, ob man nach bestandener Einstellungsprüfung das Tattoo für den Polizeidienst entfernen lässt oder die Bewerbung zurückzieht“, berichtet Römersberger. Und dabei gebe es ja auch immer ein Restrisiko, ob das Tattoo wirklich vollständig weggehe.

Deswegen könne es Römersberger zufolge sein, dass sich in Zukunft der ein oder andere mehr bei der Polizei bewirbt. „Vor allem derjenige, der aufgrund eines Tattoos, das er sich aus emotionalen Gründen nicht entfernen lassen möchte, keine Chance gesehen hat, den Beruf des Polizisten zu ergreifen“, sagt Römersberger. Tätowierte Todesdaten der Eltern seien da so ein Beispiel. Allerdings sei der Grund der Lockerung nicht, dass man mehr Bewerber gewinnen wolle. Daran fehle es zurzeit nicht. Vielmehr wolle man auf die gesellschaftliche Entwicklung reagieren.

Keine Auswirkungen
auf den Dienst

Die neue Reglung gilt auch für bereits eingestellte Polizeibeamten. Gleiches Recht für alle, so Römersberger. Sie befürchte keine Auswirkungen auf den Dienst der Kollegen. „Kaum ein Bürger wird mitbekommen, dass der gegenüberstehende Polizist tätowiert ist“, sagt sie. Auf das Sicherheitsempfinden habe die neue Regel somit keine Auswirkungen.

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