Rosenheim – Es ist ein Fall, der Anfang des Jahres für viel Aufsehen gesorgt hat: Ein verurteilter Mörder flüchtete am 5. Januar aus einem Gerichtsgebäude in Regensburg. 2011 hatte er mit einem Komplizen die 76-jährige Besitzerin eines Lottoladens umgebracht und war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Für einen Gerichtstermin hatten Polizisten den 40-Jährigen nach Regensburg gebracht. Dort entkam er durch ein Fenster im Erdgeschoss, als er für eine Besprechung mit seinem Verteidiger in einem Anwaltszimmer war. Vier Tage später wurde der Mann in Frankreich gefasst.
Flucht aus dem Coburger Landgericht
Nur wenige Tage zuvor war einem 47-Jährigen die Flucht aus dem Coburger Landgericht gelungen. Der Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden minderjährigen Töchter verantworten. Der 47-Jährige wurde gerade ohne Fesselung zur Toilette gebracht, als er plötzlich losrannte, das Fenster eines Aufenthaltsraumes für Zeugen aufbrach und entkam. Einen Tag später konnte auch er gefasst werden.
Es waren zwei von insgesamt vier Fällen, bei denen es Angeklagten in den vergangenen fünf Jahren in Bayern gelungen ist, aus einem Gerichtsgebäude zu flüchten. „In allen Fällen wurden die flüchtigen Personen wieder gefasst, teils am selben Tag“, sagt eine Sprecherin des Bayerischen Justizministeriums auf OVB-Anfrage. Nach jeder Flucht hatten Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann laut der Sprecherin veranlasst, die Hintergründe „lückenlos aufzuklären“. Zusätzlich hatte der Justizminister nach den Vorfällen im Januar angeordnet, dass jedes bayerische Gericht bis zum 23. Februar zu den örtlichen Sicherheitskonzepten berichten muss. Eisenreich hatte sich zudem dafür eingesetzt, einen umfassenden Sicherheitscheck für alle bayerischen Gerichte in Abstimmung mit der Polizei zu erarbeiten.
Die gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeiteten Standards für den Sicherheitscheck wurden am 1. März 2023 an die Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt. Der nun anstehende Check sieht demnach vor, dass alle Oberlandesgerichte umgehend eine Taskforce einrichten. Diese sollen bis Ende März die Abläufe und baulichen Gegebenheiten an den Gerichten auf ihre Sicherheit hin überprüfen.
Weiter sieht der Check unter vor, dass Vier-Augen-Gespräche von Angeklagten außerhalb der Sitzungen bei Gericht – etwa mit Anwälten – in speziellen Vorführzellen stattfinden. Wo es solche Zellen nicht gibt, sind Gespräche nur unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Ein weiteres Augenmerk liege auf der Fesselung von Angeklagten im Gebäude. „Der Vorsitzende Richter sollte sich mit den Vorführbeamten bei konkreten Anhaltspunkten für Fluchtgefahr darüber verständigen, ob Fesseln außerhalb der Sitzung notwendig sind und wer diese anordnet“, sagt Justizminister Eisenreich.
Polizei führt
Gefangene vor
Wichtig sei zudem, dass die Polizisten, welche die Angeklagten vorführen, im Vorfeld mit den wichtigsten Informationen über Räumlichkeiten, örtliche Notfallnummern sowie Gebäudezugänge versorgt werden. Denn neben Justiz- und Justizvollzugsbeamten kümmern sich zum Großteil Polizeibeamte um die Vorführung von Gefangenen bei Gericht. „Im vergangenen Jahr gab es in Bayern rund 23000 Vorführungen. Mehr als 14000 davon lagen in den Händen der Polizei, etwa 8500 bei der Justiz.“
Am Rosenheimer Amtsgericht werden Vorführungen von der zuständigen Polizeibehörde übernommen. Darunter sind je nach Zuständigkeit Landes- als auch Bundespolizeidienststellen. Auch für Bewachung um Gebäude und während der Sitzung sind diese Polizeibeamten zuständig. Das bestätigt Stefan Tillmann, Sprecher des Amtsgerichts, auf OVB-Anfrage. Eine Änderung dieser Praxis sei nicht geplant. „Das bestehende System funktioniert gut“, sagt Tillmann. Das bestätigt auch ein Blick in die Vergangenheit. So hat es am Rosenheimer Amtsgericht in den vergangenen vier Jahren – anders als in Coburg und Regensburg – keine Entweichungen gegeben.
Im Rahmen des vom Justizminister veranlassten Sicherheitschecks haben am Rosenheimer Amtsgericht laut Tillmann zwei Sicherheitsbegehungen stattgefunden. Am 13. März mit der Taskforce des Oberlandgerichts München und am 20. März mit Beamten der Kriminalpolizei Rosenheim. „Auf Grundlage der Begehungen wird unser Sicherheitskonzept weiter angepasst. Ich bitte um Verständnis, dass wir zu konkreten Maßnahmen aus Sicherheitsgründen nicht Stellung nehmen können“, sagt Tillmann.
Er weist in diesem Zusammenhang – ähnlich wie Justizminister Eisenreich – aber auch darauf hin, dass „Gerichte keine Gefängnisse“ sind. So muss die Öffentlichkeit zu den Sitzungssälen grundsätzlich freien Zugang haben. Neben einer baulich-technischen Sicherung ist es laut dem Amtsgericht-Sprecher deshalb von zentraler Bedeutung, dass inhaftierte Personen ständig bewacht und – falls nötig und rechtlich möglich – gefesselt werden. Weil es im Amtsgericht Rosenheim keinen gesonderten Besprechungsraum für Anwälte gibt, dürfen Vier-Augen-Gespräche nur unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. „In den Toiletten, die inhaftierte Personen benutzen dürfen, sind die Fenster extra verriegelt“, erklärt Tillmann.
Nach Verlassen des Gerichts abgehauen
Außerhalb des Sitzungssaales und in den Verhandlungspausen liegt die Verantwortung für die Verhinderung der Flucht laut einer Ministeriums-Sprecherin grundsätzlich bei den vorführenden Polizeibeamten. „Diese treffen auch die Entscheidung über eine etwaige Fesselung“, heißt es aus dem Justizministerium. Außerhalb des Gerichtsgebäudes liegt die Verantwortung ausschließlich bei den vorführenden Beamten. Wie etwa am Nachmittag des 31. März. Gegen 12.15 Uhr haben an diesem Tag zwei Männer nach dem Verlassen des Amtsgerichts die Flucht ergriffen. Zuvor hatte ein Richter eine sogenannte Zurückweisungshaft gegen die Marokkaner angeordnet, damit sie abgeschoben werden können. Sie standen wegen unerlaubter Einreise vor Gericht.
Hubschrauber
hilft bei der Suche
„Die beiden Männer haben sich vor dem Gericht losgerissen“, sagt Dr. Rainer Scharf, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Rosenheim. Auf der viel befahrenen Straße sei es schwierig gewesen, die Männer wieder einzufangen, ohne dass sich die Polizisten dabei selbst in Gefahr brachten.
Mit viel Blaulicht und einem Polizeihubschrauber war anschließend nach den Männern gesucht worden. Einer der beiden konnte nach kurzer Zeit am Rosenheimer Busbahnhof aufgegriffen werden, die Festnahme des anderen war gegen 17.45 Uhr möglich. Eine Frau hatte den Geflohenen aufgrund der veröffentlichten Personenbeschreibung in einem Bus von Rosenheim nach Wasserburg erkannt. Während eines Halts am Busbahnhof Reitmehrung hat die Polizei den Flüchtigen festgenommen.
„Die beiden Männer haben sich auf der Dienststelle nicht unkooperativ verhalten, geschweige denn den Anschein erweckt, etwas auszuhecken“, sagt Scharf. Die Vorführung vor Gericht gehört laut dem Sprecher zur Ausbildung eines Polizisten dazu. Während dieser wird auch geübt, wie man sich verhalten soll, wenn sich die Festgenommenen losreißen. „In realen Situation ist das dann immer noch mal etwas anderes“, erklärt Scharf.
Eine Gefahr für die Bevölkerung, so Scharf abschließend, habe aber zu keinem Zeitpunkt bestanden.