Sicher radeln in der Rosenheimer Innenstadt

von Redaktion

Fahrradbeirat beantwortet Fragen zur praktischen Umsetzung – A und O ist das Abstandhalten der Pkws

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat sich 2020 die Ziele des Radentscheids zu eigen gemacht und strebt die Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 26 Prozent bis 2026 an. Doch wie lässt sich Radfahren sicherer gestalten? Und wie können mehr Leute zum Umsteigen auf das Fahrrad gewonnen werden? Die Mitglieder des Fahrradbeirats beantworten die wichtigsten Fragen.

Gehört das Rad auf die Fahrbahn?

Innerorts ja. Die wesentlichen Elemente eines sicheren Radverkehrs sind Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Dagegen bergen von der Kfz-Fahrbahn getrennte Radwege auf Bordsteinen, besonders hinter Grünstreifen, häufig Konfliktsituationen an Grundstücksausfahrten und mit Fußgängern. Die gefühlte Sicherheit täuscht; tatsächlich sind sie unfallträchtiger. Zusätzliche bauliche Schutzeinrichtungen für Radfahrstreifen können ein Befahren durch den Kfz-Verkehr verhindern.

Was ist der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen?

Radfahrstreifen werden durch eine breite durchgezogene Markierung vom Kfz-Verkehr getrennt, die nicht überfahren werden darf. Der Streifen ist idealerweise 2,25 Metern breit, um das gegenseitige Überholen von Fahrrädern zu ermöglichen und Lastenfahrrädern genügend Raum zu geben.

Der Schutzstreifen mit 1,85 Metern Breite kommt nur dann zum Einsatz, wenn die vorhandene Straßenbreite für einen Radfahrstreifen nicht ausreicht. Die Markierung ist dünner und gestrichelt, da Kraftfahrzeuge diese im Einzelfall überfahren dürfen, allerdings nur wenn der Gegenverkehr dies erfordert und kein Radfahrender behindert wird.

Warum können diese Streifen nicht schmäler abmarkiert werden?

Die vom Radentscheid vorgesehenen Breiten von Radfahrstreifen und Schutzstreifen folgen den Empfehlungen der „Unfallforschung der Versicherer“ (UDV). Dies ist eine Institution der deutschen Versicherungsunternehmen, die Unfallursachen erforscht und daraus Empfehlungen für die Verkehrssicherheit ableitet. Die Erfahrungen zeigen leider, dass sich Autofahrer beim Überholen von Radfahrenden sehr stark an Markierungen orientieren, sodass an schmalen Streifen der notwendige Mindestabstand von 1,50 Metern meist nicht eingehalten wird. Tatsächlich gilt der Mindestabstand innerorts immer, unabhängig von der Markierung. Da die meisten Radstreifen in Rosenheim noch schmäler sind, ist die Beachtung des Mindestabstands besonders wichtig. Maßgebend ist also nicht die Markierung der Spuren, sondern die Einhaltung von 1,50 Metern Abstand zum Radfahrenden.

In welchen Fällen wird eine flächige Rotmarkierung eingesetzt?

Eine Rotmarkierung ist im Normalfall nicht erforderlich, wird aber immer dann eingesetzt, wenn die Radfahrspur in gefährlichen Situationen besonders hervorgehoben werden soll, in der Regel an Kreuzungen.

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße schafft optimale Rahmenbedingungen für das Radfahren auf Straßen mit wenig Kfz-Verkehr und wird so zu einer Vorzugs-Trasse. Grundsätzlich gilt hier Tempo 30, und Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Der Kfz-Verkehr wird eingeschränkt, Anliegerverkehr ist jedoch zugelassen. Fahrradstraßen werden am Beginn deutlich durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht; eine Randmarkierung im gesamten Streckenverlauf verdeutlicht an jeder Stelle, dass hier das Fahrrad Vorrang hat. An Kreuzungen erhält die Fahrradstraße Vorfahrt.

Wo gibt es in Rosenheim bereits Fahrradstraßen?

Derzeit gibt es noch keine Fahrradstraße. Allerdings existiert bereits eine Untersuchung zu geeigneten Strecken im ganzen Stadtgebiet. Für zwei wurde bereits eine konkrete Umsetzungsplanung erstellt. Wenn der Stadtrat diese mehrheitlich befürwortet, könnte sie bald Realität werden.

Wird jetzt überall im Stadtgebiet eine der drei Fahrradführungen installiert?

Nein. Die Wohngebiete sind bereits überwiegend Tempo-30-Zonen. In diesen Fällen sind keine weiteren Maßnahmen für den Radverkehr erforderlich. Der Verbesserungsbedarf besteht dagegen bei fast allen übrigen Straßen, ganz besonders an Hauptverkehrsstraßen. Aber auch die wichtigen Radwege wie entlang der Mangfall sind größtenteils viel zu schmal. Hier sind Verbesserungen mit den weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.

An wen kann man sich wenden, um Vorschläge für konkrete Straßenabschnitte einzubringen?

Die erste Anlaufstelle für Anregungen aus der Bürgerschaft ist der Radverkehrsbeauftragte, Olaf Fröhlich. Er ist mit einer Mail an radverkehrsbeauftragter@rosenheim.de erreichbar. Anregungen können aber auch per Mail direkt an das Tiefbauamt an tiefbauamt@rosenheim.de oder an den Radentscheid an info@radentscheid.de gegeben werden. Üblicherweise wird sich dann der Fahrradbeirat, der monatlich tagt, damit befassen und bei Bedarf auch der Verkehrsausschuss des Stadtrats. Re

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