Rosenheim – An der weißen Wand einer Unterführung hat sich ein bislang Unbekannter mit einem blauen Schriftzug verewigt. Auf der Fassade wurde groß „Soul 21“ gesprüht – und das ist kein Einzelfall. An mehreren Stellen in Rosenheim hat der unbekannte Täter seinen Graffiti-Tag – eine Art Unterschrift des Sprayers – hinterlassen. Bislang tappt die Polizei im Dunkeln.
Der neue Tag ist dem zuständigen Sachbearbeiter für Graffiti der Rosenheimer Polizei, Robert Angermann, aufgefallen. Bei seiner alljährlichen Begehung fiel, neben zahlreichen neuen Graffiti-Schmierereien, sein Hauptaugenmerk auf den Schriftzug „Soul 21“. Laut einer Polizeimeldung hat dieser Schriftzug an Häufigkeit zugenommen und erstreckt sich nun auf das gesamte Stadtgebiet.
Seit Jahren setzt sich Angermann dafür ein, das Graffiti-Problem in der Stadt in den Griff zu bekommen. So hat er es sich zur Aufgabe gemacht, die Täter der Schmierereien aufzuspüren – und das mit Erfolg. So konnte Angermann in den vergangenen Jahren zwei größere Serien aufklären, wie zum Beispiel die Graffiti-Serie mit linksextremen Schmierereien. Jetzt will er auch diesen Fall aufklären. Doch bislang stehe er noch am Anfang seiner Ermittlungen: „Was dieser Schriftzug bedeutet, wissen wir bis jetzt noch nicht. Ich vermute aber, dass es etwas Internes von den Sprayern ist. Etwas, was noch nicht publik gemacht wurde.“ Um einen Täter fassen zu können, hält die Polizei Ausschau nach hinterlassenen Spuren. „Manchmal schnappen wir zufällig einen Täter. Aber sonst verlassen wir uns auf unsere intensiven Ermittlungen, die uns in der Vergangenheit immer wieder zum Erfolg führten“, sagt Angermann. Bei der diesjährigen Begehung kam es laut Angermann zu einem „Gesamtschaden von schätzungsweise 23500 Euro“. Verständnis für diese Schmierereien hat er nicht. „Jeder kann ja seine Meinung äußern, aber dafür muss man kein fremdes Eigentum beschädigen. Dann sollen sie reden oder ihre eigenen Wände beschmieren oder Papis Auto.“
Die meisten Täter seien vor allem Jugendliche und Heranwachsende. „Viele von ihnen sind zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aber wir hatten auch schon einige unter 14“, so Angermann. Wütend mache ihn vor allem, dass sich die Menschen keine Gedanken über die Konsequenzen machen. „Sie denken, dass sie noch strafunmündig sind. Dann drücken sie vor ihren Eltern auf die Tränendrüse und denken, damit hat es sich.“ Aber wer kommt für den Schaden auf? Es sind die Eltern, die für ihre Kinder den Schaden bezahlen müssen. „Je nach Größe der beschädigten Fläche können locker 4000 bis 5000 Euro entstehen“, sagt Angermann.
Bei den Graffiti handelt es sich um eine strafrechtliche Sachbeschädigung, wo „in den meisten Fällen auf die Täter eine Bewährungsstrafe, Jugendarbeit oder Sozialstunden zukommen.“ Worauf Angermann mit Nachdruck verweist: „Wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, dann wird neben der strafrechtlichen Anzeige auch ein Zivilverfahren eingeleitet.“ Während die Sachbeschädigung eine Verjährung von fünf Jahren hat, kann ein Täter, der im Nachhinein überführt wird, immer noch vom Zivilgericht verurteilt werden. „Hier gilt die Verjährung erst nach zehn Jahren. Also auch wenn der Täter zum Beispiel keine Bewährungsstrafe bekommt, muss er dennoch einen hohen Geldbetrag zahlen“, erklärt Angermann.
Nicht nur die Leichtsinnigkeit der Jugendlichen verärgert Angermann. Auch die Bereitschaft zur Mithilfe einiger Bürger lässt den Polizisten manchmal zweifeln: „Wir sind dankbar, wenn die Bürger uns mitteilen, wenn ihnen etwas auffällt. Doch in einigen Fällen juckt es sie einfach nicht mehr.“
In den vergangenen drei Jahren konnte aber aufgrund der Hilfsbereitschaft der Bürger eine große Serie von Graffiti-Sprühern aufgedeckt werden. „Ob es jetzt an den Feiertagen lag, weiß ich nicht, aber dieses Mal war die Bereitschaft eher klein.“
Um den Graffiti-Sprühern gezielter auf die Spur kommen zu können, nimmt Angermann an Schulungen von anderen Polizeiinspektionen teil. Dieses Mal geht seine Reise nach Berlin, wo die Hochburg der Sprüher ist. „Wir sammeln durch diese Schulung Erfahrungen mit dem Umgang mit Sprayern“, sagt Angermann. Am wichtigsten für die Festnahme der Täter sei jedoch die Geduld: „Wir haben strafrechtlich fünf Jahre Zeit, einen Täter festzunehmen und zu verurteilen. Die Zeit läuft ab jetzt.“
Jennifer Beuerlein