Rosenheim – Zwei Verkehrsteilnehmer aus dem Landkreis Rosenheim dürften zwei Verkehrsunfälle vorgetäuscht haben und müssen sich nicht nur wegen eines Versicherungsbetruges, sondern auch noch wegen Vortäuschen einer Straftat verantworten. Eine 18-jährige Raublingerin hatte ihren Pkw ursprünglich am 1. März auf der Loretowiese in Rosenheim abgestellt und beim Ausparken einen weiteren Pkw beschädigt. Ebenso verursachte ein 37-jähriger Bad Endorfer am 7. März alleinbeteiligt einen Unfall beim Ausparken in der Kunstmühlstraße, bei dem lediglich ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden war. In beiden Fällen wurde bei der Polizei in Rosenheim eine Unfallflucht durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer angezeigt, was sich als haltlos erwiesen hat.