Rosenheim – Ganz offensichtlich hat der 31-jährige Nigerianer nichts dazu gelernt. Die Gefängnisstrafe wegen desselben Deliktes war ihm zur Bewährung ausgesetzt worden. Aber erneut hatte er sein Sparkassenkonto für Betrugsgelder aus Erpressungen, falschen Wohnungsangeboten, fingierten Gewinnversprechen und Gewaltandrohungen zur Verfügung gestellt und an die Betrüger, nach Abzug seines Anteiles, weitergeleitet.
Abgeschoben
nach Deutschland
Als er bemerkte, dass man ihm erneut auf die Schliche gekommen war, setzte er sich nach Italien ab. Dort schlüpfte er bei Freunden unter. Weil er aber international zur Fahndung ausgeschrieben war, griff ihn die italienische Polizei schließlich auf und schob ihn nach Deutschland ab.
In 16 Fällen machte ihm vor dem Schöffengericht Rosenheim die Staatsanwaltschaft die Geldwäsche von über 16000 Euro zum Vorwurf. Die Bewährung aus der Vorverurteilung wurde natürlich widerrufen und so kam er aus der Untersuchungshaft formell in die Strafhaft. Der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Kai Wagler, bat gleich zu Beginn um ein Rechtsgespräch. Dabei ging es ihm darum auszuloten, ob ein Geständnis seinem Mandanten Straferlass bringen könnte. Dies umso mehr, als es sich durchaus als schwierig erweisen konnte, die Zeugen aus den ursprünglichen Betrügereien beizubringen. So einigte man sich im Zuge einer Verständigung darauf, die Anklage auf vier Punkte zu beschränken, welche ohne Probleme beweisbar waren. Die Staatsanwaltschaft stimmte, wie die Verteidigung, einer solchen Verständigung zu. Dabei war klar, dass es angesichts der Rückfallgeschwindigkeit und der widerrufenen Bewährung zu keiner weiteren Bewährungsstrafe kommen könne.
Gefängnisstrafe
von zwölf Monaten
Die Staatsanwaltschaft beantragte den geständigen Täter, wegen Geldwäsche in nunmehr vier Fällen zu einer Haftstrafe von 15 Monaten zu verurteilen. Der Verteidiger hielt neun Monate Haft für ausreichend, zumal sein Mandant nun auch noch die Vorstrafe verbüßen müsse. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat hielt eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten für angemessen. Die Zeit der Auslieferungshaft wurde dabei angerechnet. Auch die Einziehung einer Summe von 5900 Euro wurde angeordnet.