Getränkefahrer steckte Automatengeld selbst ein

von Redaktion

Prozess vor dem Schöffengericht – Mann handelt aus Liebe

Rosenheim – Fast 20 Jahre lang war ein 43-jähriger Lkw-Fahrer für eine Rosenheimer Getränkefirma tätig. 15 Jahre davon gab es an seiner Arbeit nicht die geringste Beanstandung. Dann hatte er sich – so seine Erklärung vor Gericht – in die falsche, weil zu anspruchsvolle Frau verliebt.

Gehalt reichte
nicht mehr aus

Sein Gehalt reichte alsbald nicht mehr aus, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, und er kam auf eine folgenschwere Idee. Auf seinen Touren hatte er auch Getränkeautomaten aufzufüllen. Seine Aufgabe war es, das Geld aus deren Kasse zu entnehmen und direkt bei der Bank einzuzahlen. Im Jahr 2022 behielt er daraus eine fünfstellige Summe für sich. Diese Differenz wurde in der Firma nach einiger Zeit selbstverständlich bemerkt und entsprechend Anzeige erstattet.

Die Kripo stellte die notwendigen Vergleiche mit Auffüllmengen, angewiesenen Geldbeträgen und den Tourenfahrern an. Zwangsläufig wurde schnell der Angeklagte als Beschuldigter vernommen. Der legte bei der ersten Einvernahme ein umfassendes Geständnis ab. Auch der geschädigten Firma erstattete er eine Schuldanerkenntnis und bezahlte bereits weit über die Hälfte der veruntreuten Beträge wieder zurück.

Zwölf Monate
auf Bewährung

Dieser „Täter-Opfer-Ausgleich“ und das frühe Geständnis führten dazu, dass der Staatsanwalt dieses Verhalten mit einer Strafverschiebung nach unten honorierte. Auch meinte er anerkennend, dass der Lkw-Fahrer völlig ohne Vorstrafe sei. Deshalb könne eine Strafe von 22 Monaten ausreichen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, verwies darauf, dass sein Mandant längst wieder eine Anstellung gefunden habe, seine fortgesetzte Rückzahlung beweise und dass er ein straffreies Leben führen wolle. Eine Gefängnisstrafe von neun Monaten würde völlig ausreichen – natürlich zur Bewährung ausgesetzt.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat hielt unter den gegebenen Umständen eine Strafe vom zwölf Monaten für angemessen und setzte die Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.Theo Auer

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