Verfolgungsjagd bringt Fass zum Überlaufen

von Redaktion

Rosenheimer Handwerksmeister mit vielen Vorstrafen muss in Haft

Rosenheim – Die Geduld der Justiz überstrapaziert hat ein gebürtiger Rosenheimer Handwerksmeister, der kürzlich vor dem Amtsgericht Rosenheim stand.

Der Mann hatte schon längst keinen Führerschein mehr, als ihn eine Streife der Schleierfahnder am 22. November 2022 hinter Piding auf der A8 stoppen wollte. Anstatt anzuhalten, trat der Handwerksmeister aufs Gas, fuhr von der Autobahn ab und lieferte sich mit der Polizei auf Kreisstraßen eine Verfolgungsjagd in halsbrecherischem Tempo bis Siegsdorf und dann zurück auf die A8. Bei Bergen verließ er die Autobahn erneut. Er entkam in Richtung Vachendorf, wo er den Wagen in einem Bauernhof versteckte.

Angeklagter gelobt
Reue und Einsicht

Der Mann verkaufte das Auto zwar umgehend, allerdings fiel er der Polizei durch seine Fahrweise kurze Zeit danach wieder auf: Eine Streife wurde am 5. Januar diesen Jahres auf der A8 auf ihn aufmerksam, als er mit einem anderen Auto am Irschenberg unterwegs war. Die Polizisten verfolgten ihn und stoppten ihn bei Bad Aibling.

Die Beamten fanden bei ihm zwar keinen Führerschein, dafür aber 93-prozentiges, hochreines Kokain. Seitdem saß der 40-Jährige Rosenheimer in Untersuchungshaft.

14 Vorstrafen
im Gepäck

Vor Gericht schluchzte der Mann und gelobte Reue und Einsicht. Umfassend geständig benannte er bereits bei der Polizei seine Lieferanten, in der Hoffnung wegen des Kronzeugenparagrafen 31 im Betäubungsmittelgesetz doch noch einmal davon zu kommen, trug er doch 14 Vorstrafen wegen verschiedener Delikte im Gepäck und hatte sich bei seinen Taten in offener Bewährung wegen ähnlicher Vorstrafen befunden.

Wortreich schilderte er vor Gericht die schwierigen Verhältnisse, in denen er sich befunden habe, als er gegen die Gesetze verstoßen hatte. Immer wieder schluchzend erklärte er, wie sehr er nun geläutert sei.

Wegen des umfassenden Geständnisses bedurfte es vor Gericht nur kurzer Bestätigungen durch die ermittelnden Polizeibeamten. Der psychiatrisch forensische Gutachter Dr. Stefan Gerl, Chefarzt am kbo-Inn-Salzach-Klinikum erklärte, dass der Angeklagte voll schuldfähig und auch eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht geboten sei. Der 40-Jährige hatte sich dazu bereit erklärt, jedoch war allzu deutlich, dass er damit lediglich dem Strafvollzug entgehen wollte, der ihm drohte.

Genauso sah das auch die Staatsanwältin. Zwar sei zu honorieren, dass durch seine Angaben bei der Polizei weitere Straftäter entlarvt und ermittelt werden konnten, auch sein Geständnis müsse zu seinen Gunsten gewertet werden, sagte sie beim Prozess. All das ändere jedoch nichts daran, dass bei dem Angeklagten das Maß nun wahrlich voll sei. „Wer einen solchen Turm an Bewährungen mit sich trägt und weiter Straftaten begeht, der muss wissen, dass dieser Turm einstürzen wird.“

Die Staatsanwältin beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die ohnehin zu hoch für die Möglichkeit einer Aussetzung zur Bewährung ist.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Skiebitz, bemühte sich, die Taten seines Mandanten zu relativieren. Er deklinierte die Vorstrafen in einer Weise, die es dem Gericht möglich machen sollte, eine Haftstrafe von 24 Monaten „gerade noch“ zur Bewährung auszusetzen.

Alle vorigen
Chancen vergeben

Dem vermochte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat nicht zu entsprechen. „Gerade noch und letztmalig“ – so habe es bereits bei den letzten Bewährungsurteilen gelautet. Genau aus diesem Grunde könne das Gericht nicht erkennen, dass und warum der Angeklagte sich plötzlich tatsächlich ändern sollte. Eine Vollzugsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sei nun zwingend geboten, so die Richterin. Da absehbar ist, dass auch die vorausgehenden Bewährungen nun widerrufen werden, muss sich der Handwerksmeister nun auf eine längere Haftzeit einstellen. Theo Auer

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