Strafzettel wegen offenem Fenster: Kopfschütteln über kuriose Regel

von Redaktion

CSU-Stadtrat muss 15 Euro bezahlen und sorgt mit seinem besonderen Vergehen für Diskussionen in den sozialen Medien

Rosenheim – Am Anfang dachte Herbert Borrmann, dass es sich um ein Missverständnis handelt.

Der Rosenheimer hatte sein Auto in der Herzog-Otto-Straße geparkt. Als er zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, klebte ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. „Ich wusste, dass ich die Parkgebühr bezahlt habe“, sagt der CSU-Stadtrat. Auch, weil er die App „Parkster“ verwende. Beim genaueren Lesen des Strafzettels erfährt er, dass ein geöffnetes Fenster der Grund für die Verwarnung gewesen sei. „Ich wusste gar nicht, dass das verboten ist“, schreibt er in den sozialen Medien – und erntet Zuspruch. „Viele Leute haben mich angeschrieben oder angerufen“, bestätigt der Politiker. Einige hätten die Regel kritisiert, andere kommentiert, dass sie davon noch nie gehört hätten. „Man merkt an den Reaktionen, dass so etwas die Leute bewegt“, sagt Borrmann. Ein Blick auf die Kommentare bestätigt die Aussage. „Wir müssen unseren Vorschriften-Dschungel dringend ausmisten“, meint beispielsweise CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller.

Andere berichten in ihren Kommentaren von ähnlichen Verstößen und Strafzetteln. „Rechtlich ist alles in Ordnung. Trotzdem wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich deswegen 15 Euro bezahlen muss“, sagt Borrmann. Doch genau so steht es in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung.

Der Paragraf regelt die „Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen“ und schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge „gegen unbefugte Nutzung zu sichern“ sind. Und das bedeutet eben: Das Fenster muss geschlossen sein – anders als im Fall von Stadtrat Herbert Borrmann.

Der Politiker nimmt den Strafzettel mit Humor – und hat ihn mittlerweile auch schon bezahlt. In der Verwaltung der Stadt ist man ebenfalls über den Vorfall im Bilde. Und so selten ist dieser Verstoß gar nicht. „Im ersten Halbjahr 2023 wurde der Verstoß in 78 Fällen durch die kommunale Verkehrsüberwachung beanstandet“, sagt Christian Schwalm, Pressesprecher der Stadt Rosenheim. Anna Heise

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