Zum Bericht „Strafzettel wegen offenem Fenster: Kopfschütteln über kuriose Regel“ (Lokalteil):
Wozu dient ein Autoschlüssel? Paragraf 14 der StVO lautet „Das Fahrzeug ist gegen unerlaubte Wegnahme zu sichern.“ Dabei werden Diebstahlsicherungen aufgeführt, die es teilweise gar nicht mehr gibt, zum Beispiel eine Lenkradsperre, die in neueren Fahrzeugmodellen nicht mehr vorhanden ist. Und wer hat schon einmal ein geparktes Cabriolet gesehen, das eine Verwarnung an der Scheibe gehabt hätte?
An Herrn Borrmanns Stelle hätte ich schon aus Prinzip darauf verwiesen, dass das Fahrzeug wegen des fehlenden Zündschlüssels bzw. der elektronischen Diebstahlsicherung hinreichend geschützt ist.
Ohnehin sollten die Damen und Herren der Verkehrsüberwachung angehalten sein, die Regeln für den ruhenden Verkehr möglichst sinnvoll und nicht möglichst gewinnbringend auszulegen.
Theo Auer
Rosenheim